Spart der Umzug in die Schweiz wirklich Steuern?
Sebastian hält zu diesem Thema Seminare. Zwanzig Teilnehmer im Raum, alle mit demselben Plan im Kopf. Am Ende des Tages will kaum noch jemand umziehen.
Nicht weil das Seminar schlecht wäre. Sondern weil die vollständige Rechnung etwas anderes ergibt als die Schlagzeile vom tiefen Steuersatz.
Diese Seite macht diese Rechnung auf. Mit echten Zahlen, an drei Profilen, und bei einem davon ist die Schweiz teurer als Deutschland.
Die vier Posten, die in keiner Schlagzeile stehen
Erstens, die Vermögenssteuer. In Deutschland wird sie seit 1997 nicht mehr erhoben, in Österreich seit 1994 nicht mehr. In der Schweiz muss jeder Kanton sie erheben; das steht im Harmonisierungsgesetz, und kein Kanton kann sie abschaffen. Sie trifft das Reinvermögen, jedes Jahr, unabhängig davon, ob es etwas abgeworfen hat.
Zweitens, die AHV ohne Beitragsobergrenze. Wer in der Schweiz wohnt und nicht erwerbstätig ist, zahlt Beiträge nach seinem Vermögen, bis zu 26 500 Franken im Jahr pro Person (2026). Wer selbständig ist, zahlt 10,0 Prozent auf den ganzen Gewinn, ohne Bemessungsgrenze. Die deutsche Sozialversicherung kennt beides nicht.
Drittens, die Krankenversicherung als Kopfprämie. Sie richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Person, Kanton und Modell. Die mittlere Prämie beträgt 2026 465.30 Franken im Monat für Erwachsene und 122.50 für Kinder, im Schnitt aller Altersgruppen 393.30. Das sind 4,4 Prozent mehr als 2025. Eine vierköpfige Familie zahlt damit rund 14 100 Franken im Jahr, bevor eine einzige Rechnung eingereicht ist.
Viertens, der Eigenmietwert. Wer im eigenen Haus wohnt, versteuert dafür ein fiktives Einkommen. Die Abschaffung ist beschlossen, das Volk hat am 28. September 2025 zugestimmt. Sie gilt aber erst ab dem 1. Januar 2029: Der Bundesrat hat das Inkrafttreten am 1. April 2026 auf diesen Termin festgelegt. Wer 2026 zuzieht und kauft, zahlt ihn noch drei Jahre.
Dazu kommt die einmalige Wegzugsbesteuerung, die in keiner Jahresrechnung auftaucht und trotzdem der grösste Einzelposten des ganzen Vorhabens sein kann.
Wie hier gerechnet wird
Damit Du die Zahlen nachrechnen kannst:
- Wohnsitz Stadt Zürich, Steuerfuss Kanton 95 Prozent, Gemeinde 119 Prozent, zusammen 214 Prozent der einfachen Steuer. Keine Kirchensteuer.
- Tarife nach dem Zürcher Steuergesetz in der seit 1. April 2026 geltenden Fassung, Verheiratetentarif.
- Die direkte Bundessteuer ist in den Schweizer Summen nicht enthalten. Sie kommt oben drauf. Die Bundesverfassung begrenzt sie auf höchstens 11,5 Prozent des Einkommens.
- Deutsche Zahlen ohne Solidaritätszuschlag und ohne Kirchensteuer, also zugunsten Deutschlands knapp gerechnet.
- Krankenversicherung in beiden Ländern aussen vor, weil es sie in beiden gibt.
- Franken und Euro stehen ohne Umrechnungskurs nebeneinander. Bei Profil 1 ist der Abstand so gross, dass kein realistischer Kurs daran etwas ändert. Bei Profil 2 ist er so klein, dass der Kurs ihn aufheben kann, und genau das ist dort die Aussage.
Zürich ist bewusst gewählt: Es ist der Kanton, in dem die meisten Zuziehenden zuerst landen, und er ist steuerlich Mittelfeld. Wer nach Zug oder Schwyz zieht, rechnet anders, siehe Kantonsvergleich.
Profil 1: das Ehepaar, das von seinem Vermögen lebt
Beide über sechzig, nicht mehr erwerbstätig, 8 Millionen Franken Vermögen, daraus 240 000 Franken Kapitalerträge im Jahr. Der klassische Fall unserer Leser.
Schweiz, Stadt Zürich, ordentlich besteuert:
| Posten | Betrag im Jahr |
|---|---|
| Einkommenssteuer Kanton und Gemeinde auf 240 000 | CHF 37 949 |
| Vermögenssteuer auf 8 000 000 | CHF 42 133 |
| AHV als Nichterwerbstätige, je 4 Mio. Bemessungsgrundlage | CHF 21 518 |
| Summe ohne direkte Bundessteuer | CHF 101 600 |
Deutschland, gleiches Vermögen, gleiche Erträge:
| Posten | Betrag im Jahr |
|---|---|
| Abgeltungsteuer, 25 Prozent auf 240 000 | EUR 60 000 |
| Vermögenssteuer | 0 |
| Rentenversicherung für Nichterwerbstätige | 0 |
| Summe | EUR 60 000 |
Das Ergebnis ist eindeutig, und es fällt gegen die Schweiz aus. Noch bevor die direkte Bundessteuer gerechnet ist, kostet dieses Leben in Zürich rund 40 000 Franken im Jahr mehr als in Deutschland.
Warum, in einem Satz: Deutschland besteuert Kapitalerträge pauschal mit 25 Prozent, die Schweiz besteuert sie zum vollen progressiven Tarif und nimmt zusätzlich Vermögenssteuer und AHV. Für reine Kapitaleinkünfte ist der deutsche Abgeltungsteuersatz einer der attraktivsten Sätze Europas. Das weiss nur kaum jemand, weil in Deutschland alle über den Spitzensteuersatz von 45 Prozent reden, der auf diese Einkünfte gar nicht angewendet wird.
Wer aus diesem Profil in die Schweiz zieht, zieht nicht aus steuerlichen Gründen. Er zieht aus anderen Gründen, und die können gut sein. Sie sollten nur nicht mit einer Steuerersparnis begründet werden, die es nicht gibt.
Profil 2: der Unternehmer, für den es aufgeht
Ehepaar, aktives Erwerbseinkommen von 600 000 Franken aus einer Schweizer Gesellschaft, 3 Millionen Franken Vermögen.
Schweiz, Stadt Zürich:
| Posten | Betrag im Jahr |
|---|---|
| Einkommenssteuer Kanton und Gemeinde auf 600 000 | CHF 134 064 |
| Vermögenssteuer auf 3 000 000 | CHF 10 445 |
| direkte Bundessteuer, zum verfassungsmässigen Höchstsatz von 11,5 Prozent gerechnet | höchstens CHF 69 000 |
| Summe, obere Grenze | höchstens CHF 213 500 |
Deutschland, dasselbe Einkommen, Splittingtarif:
| Posten | Betrag im Jahr |
|---|---|
| Einkommensteuer nach dem Splittingtarif | EUR 231 059 |
| Vermögenssteuer | 0 |
| Summe | EUR 231 059, zuzüglich Solidaritätszuschlag |
Hier geht die Rechnung auf, aber sehr viel schmaler, als jeder erwartet.
Selbst wenn die direkte Bundessteuer den verfassungsmässigen Höchstsatz erreichte, bliebe die Schweizer Summe unter der deutschen. Real liegt sie darunter, der Vorteil beträgt also einige zehntausend Franken im Jahr.
Und jetzt der Teil, den Prospekte weglassen: dieser Vorteil ist kleiner als die Schwankung des Wechselkurses. Ein Euro, der zehn Rappen weniger wert ist, verschiebt die deutsche Rechnung um mehr als zwanzigtausend Franken. Der Solidaritätszuschlag schiebt sie in die andere Richtung. Wer wegen eines Vorteils in dieser Grössenordnung umzieht, trifft eine Währungswette, keine Steuerentscheidung.
Das ist kein Halbierungseffekt. Es ist ein Vorteil, der an einer aktiven Erwerbstätigkeit hängt und der mit jedem zusätzlichen Vermögensfranken kleiner wird.
Woran es kippt: die Zahl, die Du Dir merken solltest
In der Stadt Zürich kostet jede weitere Million Vermögen rund 6 400 Franken Steuern im Jahr. Das ist der Spitzensatz der Vermögenssteuer von drei Promille, multipliziert mit dem Steuerfuss von 214 Prozent.
Setz diese Zahl gegen den Vorteil aus Profil 2, und Du hast den Kipppunkt: Ein Vorteil von 30 000 Franken im Jahr ist nach knapp fünf Millionen zusätzlichem Vermögen aufgezehrt. Danach zahlt derselbe Unternehmer in der Schweiz mehr als in Deutschland, obwohl sein Einkommensteuersatz niedriger ist.
Und die AHV läuft parallel weiter: Sobald die Erwerbstätigkeit endet, kommen bis zu 26 500 Franken pro Person und Jahr dazu, bemessen nach genau diesem Vermögen.
Deshalb ist die Frage nie „Wie hoch ist der Steuersatz?", sondern „Wie ist das Verhältnis von Einkommen zu Vermögen?" Viel Einkommen bei wenig Vermögen: Die Schweiz gewinnt. Viel Vermögen bei wenig laufendem Einkommen: Die Schweiz verliert, und zwar deutlich.
Profil 3: die Aufwandbesteuerung, und warum sie nicht die Antwort auf alles ist
Bleibt der Weg, für den die Schweiz berühmt ist: die Besteuerung nach dem Aufwand. Sie funktioniert, sie ist legal, und für grosse Vermögen mit ausländischen Einkünften ist sie oft die richtige Antwort.
Drei Dinge muss man ihr aber gegenrechnen:
- Der Sockel steigt jedes Jahr. Auf Bundesebene liegt die Mindestbemessung 2026 bei 435 000 Franken, nicht bei den 400 000, die überall abgeschrieben werden. Die Kantone setzen eigene, höhere Mindestbeträge, und mehrere von ihnen verlangen zusätzlich eine Mindestbemessung beim Vermögen, in Schwyz und Uri das Zwanzigfache der Einkommensbemessung.
- Die AHV läuft daneben weiter. Wer nach dem Aufwand besteuert wird, darf in der Schweiz gerade nicht erwerbstätig sein und ist damit Nichterwerbstätiger im Sinne der AHV. Bis zu 26 500 Franken pro Person und Jahr, zusätzlich zur Aufwandsteuer. Das steht in keiner Aufwandsteuer-Broschüre. Die ganze Rechnung steht unter AHV für Nichterwerbstätige.
- Fünf Kantone haben sie abgeschafft. Zürich gehört dazu. Die Aufwandbesteuerung ist damit auch eine Standortentscheidung, nicht nur eine Steuerentscheidung.
Was in dieser Rechnung noch gar nicht steht
Damit hier niemand denkt, das sei die Vollkostenrechnung:
- Die Wegzugsbesteuerung, einmalig, oft sechsstellig, in Extremfällen siebenstellig. Sie kann den Vorteil mehrerer Jahre auf einen Schlag auffressen.
- Die zehn Jahre erweiterte beschränkte Steuerpflicht und die überdachende Besteuerung im Verhältnis zu Deutschland. Beides steht auf derselben Seite wie die Wegzugsbesteuerung.
- Mitgebrachte Strukturen, die in der Schweiz anders qualifiziert werden. Eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG kostet zehn Prozent des Gewinnanteils an AHV. Eine Liechtensteiner Stiftung wird dem Stifter womöglich vollständig zugerechnet.
- Die Lebenshaltungskosten. Miete, Krankenkasse, Kinderbetreuung und Alltag liegen deutlich über dem deutschen Niveau. Diese Zahlen stehen hier bewusst nicht, weil wir sie nicht an einer amtlichen Quelle geprüft haben. Sie fehlen in der Rechnung, nicht in der Realität.
Für wen es sich rechnet, und für wen nicht
Es rechnet sich, wenn:
- Du hohes laufendes Erwerbseinkommen hast und ein im Verhältnis dazu moderates Vermögen.
- Du ein grosses Vermögen mit überwiegend ausländischen Einkünften hast und die Aufwandbesteuerung in einem Kanton bekommst, der sie noch kennt.
- Du eine unternehmerische Struktur hast, die den Umzug ohnehin überlebt, und die Wegzugsbesteuerung sauber gelöst ist.
Es rechnet sich nicht, wenn:
- Du von Kapitalerträgen lebst. Der deutsche Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent schlägt den progressiven Schweizer Tarif, und die Vermögenssteuer kommt on top. Das ist Profil 1.
- Dein Vermögen gross und Dein laufendes Einkommen klein ist. Vermögenssteuer und AHV bemessen sich beide am Vermögen und beide unabhängig davon, ob es etwas abwirft.
- Du eine bestehende Struktur mitbringst, die niemand vorher geprüft hat.
- Du nur wegen der Steuern ziehst. Dann ist der Vorteil zu klein für die Umstellung eines ganzen Lebens.
Was wir Dir damit sagen wollen
Wir verkaufen keine Umzüge. Wir rechnen sie.
Wer nach diesem Artikel immer noch in die Schweiz will, hat einen belastbaren Grund. Er wird ein guter Mandant, weil er weiss, worauf er sich einlässt. Wer es lässt, hat sich ein teures Fehlprojekt erspart.
Die allgemeine Rechnung steht hier. Deine steht nicht hier, denn sie hängt an Deinem Vermögen, Deiner Einkommensstruktur, Deinen Beteiligungen und dem Kanton, der zu Dir passt. Genau die rechnen wir im Beratungsgespräch durch, mit Deinen Zahlen, und wir sagen Dir auch dann, wenn das Ergebnis gegen den Umzug spricht.
Diese Seite ist allgemeine Information und keine steuerliche Beratung im Einzelfall.
