Pauschalbesteuerung: wer sie bekommt und was sie wirklich kostet
Die Besteuerung nach dem Aufwand ist der Grund, warum vermögende Privatpersonen überhaupt über die Schweiz nachdenken. Sie ist auch das Thema, zu dem im deutschsprachigen Internet der meiste veraltete Unsinn steht.
Deshalb zuerst die Zahl, um die es geht. Für das Steuerjahr 2026 liegt die Mindestbemessungsgrundlage bei der direkten Bundessteuer bei 435.000 Franken. Nicht bei 400.000. Der Betrag von 400.000 Franken stand 2016 im Gesetz und wird seither jedes Jahr an den Konsumentenpreisindex angepasst. 2025 waren es 434.700 Franken, 2026 sind es 435.000. Wer heute noch mit 400.000 rechnet, rechnet mit einer Zahl, die zehn Jahre alt ist.
Und das ist nur der Sockel des Bundes. Der Kanton setzt seinen eigenen Mindestbetrag, und der liegt oft deutlich höher. In Schwyz sind es 600.000 Franken, also achtunddreißig Prozent über dem Bund. Wer nur die Bundeszahl kennt und in Schwyz plant, rechnet im falschen Kanton mit dem falschen Sockel.
Die Pauschalbesteuerung ist keine Pauschale. Sie ersetzt nur die Bemessungsgrundlage, nicht den Tarif. Besteuert wird nach dem ganz normalen Steuertarif, nur eben auf einer fiktiven Größe statt auf dem echten Welteinkommen.
Die drei Voraussetzungen. Alle drei, nicht zwei davon
Die Bedingungen stehen im Gesetz und sind kurz. Sie müssen gleichzeitig erfüllt sein.
| Voraussetzung | Was das praktisch heißt |
|---|---|
| Du hast nicht das Schweizer Bürgerrecht. | Schweizer Staatsangehörige sind ausgeschlossen. Auch Doppelbürger mit Schweizer Pass. |
| Du wirst erstmals oder nach mindestens zehn Jahren Unterbrechung in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig. | Wer vor acht Jahren schon einmal in der Schweiz gemeldet war, wartet noch zwei Jahre oder plant anders. |
| Du übst in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit aus. | Maßgebend ist der Arbeitsort, nicht der Sitz des Arbeitgebers oder der Auftraggeber. |
Bei Ehegatten in ungetrennter Ehe gilt eine Verschärfung, die regelmäßig übersehen wird: beide müssen alle drei Voraussetzungen erfüllen. Wenn Dein Partner in der Schweiz eine Stelle annimmt, fällt die Aufwandbesteuerung für Euch beide weg, nicht nur für ihn.
Das Recht endet außerdem in dem Moment, in dem Du das Schweizer Bürgerrecht erwirbst oder in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit aufnimmst. Das ist der Grund, warum sich Pauschalbesteuerung und Einbürgerung ausschließen: Wer den Schweizer Pass will, gibt die Aufwandbesteuerung auf.
Was noch als Nicht-Erwerbstätigkeit gilt
Die Grenze ist enger, als die meisten annehmen, aber sie ist nicht bei null. Das Merkblatt des Kantons Uri lässt in seiner ab 1. Januar 2026 gültigen Fassung ausdrücklich zwei Dinge zu:
- eine Tätigkeit als Verwaltungsrat, wenn kein Entgelt ausgerichtet wird und sie nur der Verwaltung des eigenen Vermögens dient;
- eine ehrenamtliche Verwaltungstätigkeit.
Alles darüber hinaus ist gefährlich. Ein bezahltes Verwaltungsratsmandat, eine Beratungsrechnung, ein Angestelltenverhältnis in der eigenen Schweizer Gesellschaft: jedes davon kann den Status kosten. Die Verwaltung des eigenen Vermögens ist erlaubt, das Verdienen von Geld in der Schweiz nicht.
Beachte, dass sich das ausschließlich auf die Schweiz bezieht. Eine Erwerbstätigkeit im Ausland ist unschädlich, solange sie nicht faktisch von der Schweiz aus geführt wird. Genau an dieser Stelle wird es für Unternehmer heikel, denn wenn Du Deine ausländische Gesellschaft tatsächlich vom Schweizer Wohnzimmer aus leitest, steht nicht nur die Aufwandbesteuerung in Frage, sondern auch die Frage, wo diese Gesellschaft steuerlich sitzt.
Wie der Betrag berechnet wird
Bemessungsgrundlage sind Deine jährlichen Lebenshaltungskosten im In- und Ausland, für Dich und die von Dir unterhaltenen Personen. Weltweit, nicht nur die Schweizer Ausgaben. Und weil sich Lebenshaltungskosten schlecht prüfen lassen, hat der Gesetzgeber Untergrenzen eingezogen.
Maßgebend ist immer der höchste dieser Beträge:
| Größe | Bundesebene 2026 |
|---|---|
| Sockelbetrag | 435.000 Franken |
| Eigener Haushalt | das Siebenfache der Jahresmiete oder des Mietwerts |
| Kein eigener Haushalt | das Dreifache des Jahres-Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung |
| Kontrollrechnung | die Summe Deiner Schweizer Bruttoerträge |
Die Siebenfache-Regel ist der Punkt, der die Rechnung in der Praxis bestimmt. Ab einer Jahresmiete von rund 62.150 Franken, also knapp 5.180 Franken im Monat, schlägt sie den Sockelbetrag des Bundes. In den Gemeinden, in die vermögende Zuzügler tatsächlich ziehen, ist das keine Ausnahme, sondern der Normalfall. Eine Villa am Zürichsee für 15.000 Franken im Monat ergibt eine Bemessungsgrundlage von 1,26 Millionen Franken, und das ist die Zahl, auf die dann der ordentliche Tarif angewendet wird.
Drei Details, die den Betrag verschieben, stehen im Merkblatt der Steuerverwaltung Schwyz:
- Maßgebend ist die effektive Jahresmiete ohne Heizkosten.
- Gehört die Wohnung einer nahestehenden Person oder einer Dir nahestehenden Gesellschaft, zählt nicht, was Du zahlst, sondern was ein unabhängiger Dritter zahlen würde. Die günstige Miete von der eigenen Immobiliengesellschaft bringt also nichts.
- Bei mehreren Schweizer Liegenschaften zählt die höchste Miete oder der höchste Mietwert, nicht der Durchschnitt und nicht die, in der Du am meisten Zeit verbringst.
Abzüge gibt es keine. Weder Gewinnungskosten noch allgemeine Abzüge noch Sozialabzüge lassen sich vom Aufwandbetrag abziehen. Das unterscheidet die Rechnung grundlegend von einer ordentlichen Veranlagung.
Die Kontrollrechnung: die eingebaute Untergrenze
Die Aufwandsteuer darf nie niedriger ausfallen als die ordentliche Steuer auf Deinen Schweizer Bruttowerten. Dazu gehören Schweizer Immobilien und ihre Erträge, in der Schweiz gelegene bewegliche Sachen, in der Schweiz angelegtes Kapitalvermögen, in der Schweiz verwertete Urheberrechte und Patente sowie Renten und Ruhegehälter aus Schweizer Quellen.
Praktisch bedeutet das: Je mehr Vermögen Du in die Schweiz holst, desto weniger bringt die Pauschale. Wer sein gesamtes Depot zu einer Schweizer Bank verlagert und drei Schweizer Renditeliegenschaften kauft, kann sich in eine Lage rechnen, in der die Kontrollrechnung die Aufwandbesteuerung vollständig auffrisst. Die Struktur des Vermögens gehört deshalb vor den Umzug auf den Tisch, nicht danach.
Ein zweiter Mechanismus hängt daran, die sogenannte modifizierte Pauschalbesteuerung. Wenn Du für ausländische Einkünfte die Entlastung von ausländischen Quellensteuern über ein Doppelbesteuerungsabkommen beanspruchst, wandern genau diese Einkünfte in die Kontrollrechnung. Du kannst also nicht gleichzeitig pauschal besteuert werden und den vollen Abkommensschutz für Deine ausländischen Dividenden abrufen, ohne dass es Dich etwas kostet. Wer nennenswerte Portfolioerträge aus DBA-Staaten bezieht, muss diese Rechnung im Voraus aufstellen lassen.
Fünf Kantone, in denen es sie nicht mehr gibt
Das Bundesgesetz erlaubt die Aufwandbesteuerung, aber es zwingt keinen Kanton dazu. Im Wortlaut: der Kanton kann sie gewähren. Fünf Kantone haben sie auf kantonaler und kommunaler Ebene abgeschafft:
Zürich, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen und Appenzell Ausserrhoden.
Auf Bundesebene bestünde sie dort formal weiter. Das ist wertlos. Der größere Teil der Steuerlast liegt bei Kanton und Gemeinde, und die besteuern Dich dort ordentlich auf Einkommen und Vermögen. Wer die Aufwandbesteuerung will, kann nicht nach Zürich ziehen. Das ist für viele die unangenehmste Nachricht dieser Seite, weil Zürich der Ort ist, den die meisten im Kopf haben, wenn sie an die Schweiz denken.
Der Kanton Zug, Schwyz, Wallis, Tessin, Genf, Waadt und die übrige Zentralschweiz gewähren sie weiterhin.
Der Kanton bestimmt auch die Vermögenssteuer
Hier liegt der Punkt, an dem Zuzügler aus Deutschland und Österreich regelmäßig falsch planen. Der Bund kennt keine Vermögenssteuer. Die Kantone schon. Und das Gesetz überlässt es ausdrücklich jedem Kanton, zu bestimmen, wie die Aufwandbesteuerung die Vermögenssteuer abgilt.
Das führt zu grundlegend verschiedenen Systemen:
| Kanton | Mindestbemessung Einkommen | Behandlung des Vermögens |
|---|---|---|
| Schwyz | 600.000 Franken | steuerbares Vermögen = das Zwanzigfache der Einkommensbemessung |
| Uri | 435.000 Franken | steuerbares Vermögen = das Zwanzigfache der Einkommensbemessung |
| Bern | 400.000 Franken | Vermögenssteuer wird separat erhoben, auf dem amtlichen Wert bernischer Liegenschaften |
Die Zwanzigfach-Regel hat eine Konsequenz, die man einmal durchrechnen sollte. In Schwyz bedeutet der Mindestbetrag von 600.000 Franken automatisch ein steuerbares Vermögen von 12 Millionen Franken, ganz gleich, wie viel Du tatsächlich besitzt. Wer mit einem Vermögen von vier Millionen zuzieht, wird dort auf zwölf Millionen zur Vermögenssteuer veranlagt. Für sehr große Vermögen ist die Regel dagegen ein Geschenk, weil die tatsächliche Größe keine Rolle mehr spielt.
Daraus folgt die eigentliche Standortfrage. Sie lautet nicht, welcher Kanton den niedrigsten Steuerfuss hat. Sie lautet: In welchem Kanton passt das Verhältnis zwischen Deinem Vermögen, Deiner Miete und dem dortigen Mindestbetrag am besten zusammen? Wie das Schweizer System insgesamt aufgebaut ist, steht unter Steuersystem Schweiz; die konkreten Gemeindeunterschiede zeigt die Übersicht der steuergünstigsten Gemeinden. Strukturfragen zu Vermögen und Nachfolge behandelt AssetProtection. Diese Rechnung fällt für ein Vermögen von fünf Millionen anders aus als für eines von fünfzig.
Drittstaatsangehörige: die Bewilligung ist die Hürde
Für Staatsangehörige der EU und EFTA ist der Aufenthalt der einfachere Teil. Wer über ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung verfügt, kann eine Bewilligung ohne Erwerbstätigkeit erhalten; den Weg dorthin beschreibt die B-Bewilligung. Die Aufwandbesteuerung schließt daran an.
Für Drittstaatsangehörige ist es umgekehrt. Die Aufwandbesteuerung ist nicht das Problem, die Aufenthaltsbewilligung ist es. Es gibt einen Weg über die sogenannten erheblichen kantonalen fiskalischen Interessen, bei dem der Kanton die Bewilligung zusichert, weil der Zuzug ihm steuerlich nützt. Zwei Dinge sind daran wichtig:
- Die Mindestbemessung für Einkommen und Vermögen ist in diesem Fall aufgrund von Bundesvorgaben deutlich höher als die regulären kantonalen Beträge.
- Das Staatssekretariat für Migration erteilt abschließend die Zustimmung. Der Kanton allein kann Dir das nicht zusagen.
Diese Fälle werden in kleiner Zahl bewilligt und laufen nicht über ein Formular, sondern über eine Verhandlung mit der kantonalen Steuerverwaltung.
Was Du jedes Jahr liefern musst
Die Aufwandbesteuerung ist kein Zustand, den man einmal beantragt und dann vergisst.
- Jedes Jahr ist die dafür vorgesehene Steuererklärung vollständig und wahrheitsgetreu einzureichen.
- Jedes Jahr ist der weltweite Lebensaufwand auf dem dafür vorgesehenen Formular gegenüber der Steuerbehörde zu dokumentieren.
- Jede Änderung, die eine der drei Voraussetzungen berührt, ist relevant: Einbürgerung, Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, Trennung, Wegzug in einen anderen Kanton.
Zum letzten Punkt eine praktische Falle: Ziehst Du vor dem 31. Dezember in einen anderen Kanton, wirst Du für die ganze Steuerperiode im Zuzugskanton besteuert. Ob dort überhaupt pauschal besteuert wird, richtet sich ausschließlich nach dem Recht dieses Kantons. Ein Umzug im November von Schwyz nach Zürich kostet Dich rückwirkend das ganze Jahr.
Der Weg zum Ruling
Die Aufwandbesteuerung wird auf Antrag gewährt, und der Antrag geht an die kantonale Steuerverwaltung, nicht an das Migrationsamt und nicht an die Gemeinde. Im Kanton Uri etwa an das Amt für Steuern in Altdorf.
Die Reihenfolge, die funktioniert:
- Kanton und Gemeinde bestimmen, nach Mindestbetrag, Vermögensbehandlung, Steuerfuss und realistischer Mietsituation. Nicht nach der Aussicht.
- Die Rechnung aufstellen, bevor Du einen Mietvertrag unterschreibst. Die Miete ist über die Siebenfache-Regel eine Steuervariable, nicht nur eine Wohnkostenfrage.
- Vermögensstruktur prüfen, wegen der Kontrollrechnung und der DBA-Frage.
- Antrag mit der kantonalen Steuerverwaltung besprechen, mit Darlegung der persönlichen Situation und der weltweiten Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
- Erst danach Bewilligung, Mietvertrag und Umzug in die Zeitachse legen.
Wer das in umgekehrter Reihenfolge macht, also erst mietet und dann fragt, hat die wichtigste Stellschraube bereits festgezurrt.
Was diese Seite nicht beantwortet
Die kantonalen Mindestbeträge für Zug, Wallis, Tessin, Genf, Waadt, Graubünden und Luzern stehen hier bewusst nicht. Sie werden ergänzt, wenn sie einzeln am kantonalen Steuergesetz geprüft sind. Eine geratene Zahl wäre in diesem Zusammenhang teurer als eine fehlende.
Ebenso wenig steht hier, welcher Kanton für Dich der richtige ist. Das hängt an Deinem Vermögen, Deiner Vermögensstruktur, Deiner Familiensituation, Deiner Miete und daran, was Du sonst noch vorhast. Es hängt außerdem an dem, was vor dem Umzug passiert: Die deutsche Wegzugsbesteuerung und die österreichische Entstrickung kosten in aller Regel mehr als die ersten Schweizer Steuerjahre zusammen, und sie fallen an, bevor die Pauschalbesteuerung überhaupt greift.
Wie viele Menschen das überhaupt betrifft, ordnet die Sache ein: Nach Angaben des Eidgenössischen Finanzdepartements wurden Ende 2018 4.557 Personen nach dem Aufwand besteuert. Sie zahlten zusammen 821 Millionen Franken. Das ist weniger als ein Promille der Steuerpflichtigen und trotzdem eine erhebliche Summe.
Diese Seite ist allgemeine Information. Was in Deinem Fall trägt, klären wir im Beratungsgespräch. Verbindliche Auskünfte erteilt die Steuerverwaltung des Kantons, in den Du ziehen willst.
