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Aufenthalt & Umzug

Die ersten Wochen in der Schweiz

Vierzehn Tage bis zur Anmeldung, drei Monate bis zur Krankenversicherung, zwei Jahre für das Übersiedlungsgut: die operative Zeitachse vom letzten Tag im alten Land bis zur ersten Steuerrechnung.

Ruhiger Wohnweg zwischen geschnittenen Hecken und Gartenmauern im Morgenlicht
Inhalt
  1. Die drei Fristen, die wirklich laufen
  2. Vor der Einreise
  3. Woche eins: die Anmeldung
  4. Woche zwei bis vier: was daran hängt
  5. Was im ersten Jahr noch kommt
  6. Die Zeitachse auf einen Blick

Der Umzug in die Schweiz scheitert selten an einer falschen Entscheidung. Er scheitert an einer falschen Reihenfolge. Fast alles, was Du in den ersten Wochen brauchst, setzt auf einem einzigen Dokument auf: der Bestätigung Deiner Gemeinde, dass Du hier wohnst.

Dazu im Video

Deutschland ade, Hallöle Schweiz! Aufenthaltsrecht & Steuern für Auswanderer

Die drei Fristen, die wirklich laufen

Frist Was Konsequenz bei Versäumnis
14 Tage nach Zuzug Anmeldung bei der Wohngemeinde kantonale Sanktionen, und ohne Anmeldung steht alles Weitere still
3 Monate ab Wohnsitznahme Krankenversicherung abschliessen Zuschlag, und Auslagen aus der Zwischenzeit werden nicht vergütet
2 Jahre ab Wohnsitzverlegung Übersiedlungsgut einführen Abgabenfreiheit entfällt

Alles andere ist wichtig, aber nicht fristgebunden. Diese drei sind es.

Vor der Einreise

Die Wohnung zuerst. Ohne Adresse keine Anmeldung, ohne Anmeldung keine Wohnsitzbestätigung, ohne Wohnsitzbestätigung kein Konto und keine saubere Zollabwicklung. Wer die Reihenfolge umdreht, wartet Wochen.

Die Unterlagen für die Anmeldung zusammenstellen: Ausweise für alle Familienmitglieder, Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder Nachweis ausreichender Mittel, Zivilstandsdokumente, bei Kindern die Geburtsurkunden. Was der Kanton im Einzelnen sehen will, unterscheidet sich; die Grundmenge nicht.

Das Formular für den Zoll vorbereiten. Für abgabenfreies Übersiedlungsgut brauchst Du das Formular 18.44 des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit, ein detailliertes Verzeichnis des Umzugsguts und einen Beleg der Wohnsitzverlegung, etwa den Mietvertrag oder den Arbeitsvertrag. Für Angehörige der EU und der EFTA ist die Aufenthaltsbewilligung dafür nicht zwingend.

Zwei Bedingungen, die viele erst am Zoll erfahren:

  • Die Gegenstände müssen mindestens sechs Monate von Dir persönlich gebraucht worden sein und nach der Einfuhr weiter gebraucht werden. Die neue Küche, die Du kurz vor dem Umzug kaufst, ist kein Übersiedlungsgut.
  • Die Einfuhr muss in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Wohnsitzverlegung stehen, spätestens innert zwei Jahren. Wer Möbel jahrelang eingelagert lässt, verliert die Abgabenfreiheit.

Und eine Einschränkung, die den Umzugstag sprengt: Übersiedlungsgut wird nur während der Öffnungszeiten für Handelswaren verzollt, Montag bis Freitag. Ein Samstagstransport findet keine offene Stelle. Wer das Dossier mindestens zwei Werktage vorher einreicht, beschleunigt die Abfertigung, muss dann aber über genau diese Zollstelle einreisen.

Woche eins: die Anmeldung

Innert 14 Tagen meldest Du Dich bei der Wohngemeinde an. Die Frist gilt für den Zuzug aus dem Ausland ebenso wie für einen Umzug innerhalb der Schweiz. Der Vollzug ist kantonal geregelt, viele Kantone bieten die Anmeldung inzwischen online an.

Was Du dabei bekommst und sofort brauchst:

  • die Wohnsitzbestätigung, das Dokument, auf das Bank, Ausgleichskasse und viele Behörden aufsetzen,
  • den Anstoss für die Aufenthaltsbewilligung, die das Migrationsamt ausstellt,
  • den Eintrag, der Deine Steuerpflicht in dieser Gemeinde begründet.

Wer mit der Familie zieht, meldet jede Person an, auch Kinder. Bei einer Anmeldung fehlt regelmässig ein Zivilstandsdokument, und das kostet einen zweiten Termin.

Woche zwei bis vier: was daran hängt

Krankenversicherung. Für jede Person einzeln, mit Beginn am Tag der Wohnsitznahme, innerhalb von drei Monaten. Die Prämien laufen rückwirkend ab dem Zuzug. Einzelheiten, Franchise und Fristen stehen unter Krankenversicherung in der Schweiz.

Bankkonto. Mit Ausweis, Wohnsitzbestätigung, Einkommensnachweis und den Belegen zur Mittelherkunft. Der Weg dorthin steht unter Das Schweizer Bankkonto beim Zuzug.

AHV. Wer in der Schweiz arbeitet, wird über den Arbeitgeber angeschlossen. Wer nicht erwerbstätig ist, muss sich selbst bei der Ausgleichskasse des Wohnkantons melden, und der Beitrag bemisst sich nach dem Vermögen. Das ist der Posten, der Privatiers am häufigsten überrascht: AHV für Nichterwerbstätige.

Adressen umschreiben. Post, Banken im Herkunftsland, Versicherungen, Broker, Vermieter. Jede Stelle, die Dir noch an die alte Adresse schreibt, ist ein Beleg gegen Deinen Wegzug, wenn das deutsche oder österreichische Finanzamt später fragt. Was dabei zählt, steht unter Wann der Wegzug steuerlich anerkannt wird.

Fahrzeug und Führerausweis. Beides folgt eigenen Fristen und eigenen Formularen, und für Fahrzeuge gelten beim Zoll andere Regeln als für Möbel. Wer ein Auto mitbringt, klärt das getrennt, bevor der Transporter fährt.

Was im ersten Jahr noch kommt

Die erste Steuerrechnung kommt später, als die meisten denken, und dann für das ganze Jahr ab Zuzug. Wer aus einem Land mit Lohnsteuerabzug kommt, hat diese Zahlung noch nie in dieser Form geplant. Leg sie zurück, sobald Du weisst, in welcher Gemeinde Du wohnst.

Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse wirkt genauso: Sie wird mit Akontobeiträgen begonnen und Jahre später definitiv abgerechnet.

Und der Punkt, der vor allem anderen zählt: Was der Umzug steuerlich im Herkunftsland auslöst, entscheidet sich vor dem ersten dieser Schritte. Die Wegzugsbesteuerung trifft Dich unabhängig davon, wie sauber die Anmeldung läuft, und sie ist in aller Regel die grösste Einzelposition des ganzen Vorhabens.

Die Zeitachse auf einen Blick

  1. Wohnung sichern. Alles Weitere hängt daran.
  2. Formular 18.44, Verzeichnis und Beleg der Wohnsitzverlegung vorbereiten, Transport auf einen Werktag legen.
  3. Einreise, Übersiedlungsgut anmelden.
  4. Binnen 14 Tagen bei der Gemeinde anmelden, Wohnsitzbestätigung mitnehmen.
  5. Krankenversicherung abschliessen, für jede Person, binnen drei Monaten.
  6. Bankkonto eröffnen, danach Vermögen überweisen.
  7. Ausgleichskasse anmelden, wenn Du nicht erwerbstätig bist.
  8. Adressen umschreiben, lückenlos.
  9. Steuer- und Beitragszahlungen zurücklegen, bevor die erste Rechnung kommt.

Was zu spät ist: Am Freitagnachmittag mit einem vollen Möbelwagen an einer Zollstelle zu stehen, die Übersiedlungsgut nur werktags während der Handelszeiten abfertigt.

Welche Schritte in Deinem Fall in welcher Reihenfolge laufen und was davon vor dem Umzug erledigt sein muss, gehen wir im Beratungsgespräch durch.

Diese Seite ist allgemeine Information. Verbindliche Auskünfte erteilen die Gemeinde, das Migrationsamt Deines Kantons und das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit.

Mehr dazu im Video

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Dein Fall ist nicht der Normalfall.

Was in Deiner Situation zuerst passieren muss, klären wir im Gespräch. Auf Deutsch, mit Menschen, die den Weg selbst gegangen sind.