Vom 28. bis 30. September 2026 hat der Ständerat als Erstrat den Kern des Vertragspakets mit der EU beraten, im Bundeshaus als Bilaterale III bekannt, im Parlament als Geschäft 26.023. Am Montag trat er mit 29 zu 15 Stimmen auf den zentralen Bundesbeschluss ein, am Mittwochabend nahm er ihn in der Gesamtabstimmung mit 25 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Am Donnerstag folgten weitere Teile wie das Gesundheitsabkommen; das Stromabkommen hat der Rat noch nicht beraten.

Das ist die Schlagzeile. Für Dich, wenn Du aus Deutschland oder Österreich in die Schweiz ziehen willst, steckt das Wichtige im Kleingedruckten. Der Ständerat hat das Paket angenommen und zugleich an mehreren Stellen verschärft, die direkt beim Zuzug ansetzen: bei der Schutzklausel, bei einer neuen Zuwanderungsabgabe, beim Strafregisterauszug und beim neuen Daueraufenthaltsrecht. Beim Lohnschutz ist er dagegen weitgehend dem Bundesrat und den Sozialpartnern gefolgt. Und er will, dass am Ende Volk und Stände entscheiden.

Vorweg das Wichtigste: Nichts davon gilt heute. Der Nationalrat muss das Paket noch beraten, Differenzen müssen bereinigt werden, und nach dem Willen des Ständerats steht am Schluss eine Abstimmung von Volk und Ständen. Bis dahin ziehst Du unter dem geltenden Freizügigkeitsabkommen in die Schweiz.

Volk und Stände sollen entscheiden

Die Frage, die seit Monaten die meiste Aufmerksamkeit bekommt, hat der Ständerat am 30. September beantwortet. Der Bundesrat wollte das Paket dem fakultativen Referendum unterstellen. Dann hätte im Fall einer Abstimmung das Volksmehr gereicht. Der Ständerat hat diesen Vorschlag mit 23 zu 17 Stimmen bei 3 Enthaltungen verworfen und stattdessen ein obligatorisches Referendum «sui generis» beschlossen, also eine Abstimmung, bei der neben dem Volk auch die Mehrheit der Kantone zustimmen muss.

Laut der Meldung auf parlament.ch dauerte die Debatte dazu fast vier Stunden. Außenminister Ignazio Cassis hielt bis zuletzt an der Position des Bundesrats fest, dass die Abkommen die Kriterien für ein obligatorisches Staatsvertragsreferendum nicht erfüllen. Zusätzlich hat der Rat einer Vorlage seiner Staatspolitischen Kommission zugestimmt, die das doppelte Mehr über eine Verfassungsänderung absichern will. Der Nationalrat muss sich mit beiden Wegen befassen, und auch dort steht der Vorschlag des Bundesrats wieder zur Debatte.

Warum Dich das interessiert: Mit Ständemehr ist die Hürde für ein Ja höher. Kleine, ländliche Kantone haben bei einer solchen Abstimmung dasselbe Gewicht wie Zürich oder Genf. Wie dieser Streit entstanden ist und welche Rolle der Verfassungsweg spielt: Bilaterale III und das Ständemehr.

Die Schutzklausel: aus «kann» wird «muss»

Das Vertragspaket enthält eine Schutzklausel. Stellt die Schweiz wegen der Zuwanderung aus der EU schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme fest, kann sie beim Gemischten Ausschuss mit der EU Schutzmaßnahmen beantragen. Wie das im Ausländer- und Integrationsgesetz umgesetzt wird, hat der Ständerat am 29. September festgelegt, und er ist dabei weiter gegangen als der Bundesrat.

Erstens soll der Bundesrat mindestens einmal pro Jahr prüfen, ob solche Probleme vorliegen, in der ganzen Schweiz, in einer Region oder in einer Branche. Als Indikatoren nennt der Beschluss die Nettozuwanderung aus dem Freizügigkeitsabkommen, die Zunahme der Grenzgängerbeschäftigung, die Arbeitslosigkeit und den Sozialhilfebezug. Wird ein vom Bundesrat festgelegter Schwellenwert erreicht, muss er Maßnahmen prüfen und innert vier Monaten nach Veröffentlichung der Daten über einen Antrag an den Gemischten Ausschuss entscheiden.

Zweitens hat der Ständerat mit 26 zu 17 Stimmen einen Minderheitsantrag von Esther Friedli angenommen: Liegen schwerwiegende Probleme vor, muss der Bundesrat einen Antrag an den Gemischten Ausschuss stellen, statt es nur zu können. Wichtig für die Einordnung: Damit ist noch keine Schutzmaßnahme in Kraft. Wie Daniel Fässler im Rat erklärte, gilt sie erst, wenn der Gemischte Ausschuss den Antrag gutheißt.

Die Zuwanderungsabgabe: Was sie Dich kosten könnte

Der für Zuziehende greifbarste Beschluss ist eine neue Lenkungsabgabe, die der Bund als Schutzmaßnahme erheben kann, sobald die Schutzklausel aktiviert ist. Der Beschluss des Ständerats ist im Amtlichen Bulletin vom 29. September nachzulesen. Abgabepflichtig wären:

  • Arbeitgeber für Personen, die als Angestellte in die Schweiz kommen,
  • Angestellte für ihre volljährigen Familienangehörigen,
  • Selbständige für sich und ihre volljährigen Familienangehörigen,
  • Nichterwerbstätige für sich und ihre volljährigen Familienangehörigen.

Die Mindestsätze stehen im Gesetzestext: mindestens 4.000 Franken pro Jahr und Person für Angestellte, Selbständige und Nichterwerbstätige, mindestens 2.000 Franken für volljährige Familienangehörige. Fällig würde die Abgabe mit der ersten Bewilligung und danach zu Beginn jedes weiteren Jahres, solange die Maßnahme andauert. Nach oben ist sie nicht begrenzt; die genaue Höhe legt der Bundesrat fest. Der Ertrag soll nach Abzug der Kosten gleichmäßig an die Bevölkerung verteilt werden. Minderjährige Kinder sind nicht abgabepflichtig.

Bundesrat Beat Jans hielt die Abgabe zwar für vereinbar mit dem Abkommen, warnte aber vor erheblichen rechtlichen und bürokratischen Hürden. Er wollte die Abgabe für Familienangehörige streichen und sie nur einmal erheben. Ein Antrag von Flavia Wasserfallen, die Familienangehörigen herauszunehmen, scheiterte mit 26 zu 14 Stimmen bei 4 Enthaltungen.

Rechne das einmal für Dich durch. Ziehst Du als Privatier mit Partnerin in die Schweiz, ohne in der Schweiz zu arbeiten, und wäre die Schutzklausel samt Abgabe aktiv, kämen nach dem Beschluss des Ständerats mindestens 6.000 Franken im Jahr auf Dich zu, so lange die Maßnahme gilt. Das ist ein Szenario, kein geltendes Recht. Aber es zeigt, in welche Richtung der Ständerat die Schutzklausel ausbauen will, und es betrifft ausdrücklich auch den Weg ohne Erwerbstätigkeit.

Strafregisterauszug und Daueraufenthalt

Zwei weitere Beschlüsse vom 29. September betreffen das Verfahren beim Zuzug und die Jahre danach.

Strafregisterauszug: Mit dem Stichentscheid von Ständeratspräsident Stefan Engler, nach 22 zu 22 Stimmen, beschloss der Rat, dass EU-Bürger beim Zuzug einen Strafregisterauszug aus dem Herkunfts- oder Heimatstaat vorlegen müssen. Wer die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet, kann schon nach dem geltenden Freizügigkeitsabkommen abgewiesen werden. Einen zusätzlichen Artikel der Kommission, der diese Prüfung ausdrücklich ins Gesetz schreiben sollte, hat der Rat mit 24 zu 20 Stimmen abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit hatte einen Auszug nur im Verdachtsfall verlangen lassen wollen. Heute handhaben die Kantone das unterschiedlich. Jans betonte, dass der Strafregisterauszug nicht Teil des Verhandlungsmandats mit der EU gewesen sei.

Praktisch heißt das für Dich: Ein Führungszeugnis aus Deutschland oder eine Strafregisterbescheinigung aus Österreich gehört schon heute in jede vernünftige Umzugsmappe, weil manche Kantone es verlangen. Kommt der Beschluss durch, wird es überall Pflicht.

Daueraufenthalt: Das Paket führt für EU-Bürger ein neues Recht auf Daueraufenthalt ein. Jans fasste es im Rat so zusammen: Es erhält, wer während fünf Jahren als Erwerbstätiger in der Schweiz war; Perioden von sechs Monaten oder mehr mit vollständigem Sozialhilfebezug werden nicht angerechnet. Jans betonte auch, dass dieses Recht nicht mit der Niederlassungsbewilligung zu verwechseln ist, die weiter allein nach Schweizer Ausländerrecht vergeben wird und Voraussetzung für die Einbürgerung bleibt. Der Ständerat hat den Zugang mit 22 zu 19 Stimmen bei 3 Enthaltungen verschärft: Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosentaggeld bezieht, kann in dieser Zeit kein Gesuch stellen; Zeiten, in denen jemand vollständig darauf angewiesen ist, zählen nicht, und die Fünfjahresfrist beginnt danach von vorn. Jans hielt das für nicht vereinbar mit der Personenfreizügigkeit. Bei Teilzeitarbeit bis 50 Prozent, Arbeit auf Abruf oder Personalverleih sollen die Behörden zudem genauer prüfen.

Für Zuziehende mit eigenem Vermögen ändert dieser Punkt wenig, weil der Daueraufenthalt an die Erwerbstätigkeit anknüpft. Dein Weg zur dauerhaften Niederlassung bleibt die C-Bewilligung.

Lohnschutz: der Sozialpartner-Kompromiss hält

Beim Lohnschutz hat der Ständerat am 29. und 30. September weitgehend die Linie von Bundesrat und Sozialpartnern gehalten.

Die Kautionspflicht für Unternehmen, die Arbeitskräfte in die Schweiz entsenden, soll grundsätzlich wegfallen. Eine Kaution könnte nur noch verlangt werden, wenn ein Unternehmen seine Pflichten bereits einmal verletzt hat. Ausländische Behörden sollen Schweizer Behörden oder paritätische Organe um Kontrollen ersuchen können; ein Antrag, diese Bestimmung im Entsendegesetz zu streichen, scheiterte mit 12 zu 30 Stimmen. Durchgeführt werden die Kontrollen in der Schweiz weiter von Schweizer Stellen.

Die umstrittenste Frage war die Maßnahme 14: ein stärkerer Kündigungsschutz für gewählte Arbeitnehmervertreter. Die Wirtschaftskommission hatte sie mit 8 zu 4 Stimmen streichen wollen. Der Rat hat sie mit 26 zu 19 Stimmen beibehalten. Nach den Angaben im Rat gilt sie nur für Betriebe ab 50 Mitarbeitenden und betrifft in der Privatwirtschaft etwa 5.000 bis 7.000 Personen. Vor einer Kündigung muss eine Aussprache stattfinden. Heute können bei missbräuchlicher Kündigung höchstens sechs Monatslöhne zugesprochen werden.

Für Dich als Arbeitnehmer heißt das: Die Schweizer Arbeitsbedingungen, mit denen Du rechnest, bleiben geschützt, und das Paket öffnet keine Tür für Lohndumping über Entsendungen. Wenn Du ein Unternehmen gründest und später Mitarbeitende anstellst, betrifft Dich Maßnahme 14 erst ab 50 Angestellten. Wie die Vorlage im August durch die Kommissionen ging: Lohnschutz und Kohäsionsmilliarden.

Was sonst entschieden wurde

Der Ständerat hat außerdem die Verpflichtungskredite für die Schweizer Kohäsionsbeiträge genehmigt, jeweils mit 31 zu 11 Stimmen. Laut Bundesrat beträgt der erste regelmäßige Beitrag für die Jahre 2030 bis 2036 350 Millionen Franken pro Jahr. Dazu kamen das neue Gesetz über die Beihilfeüberwachung und die Liberalisierung des internationalen Bahnverkehrs, bei der Besonderheiten wie der Taktfahrplan erhalten bleiben sollen.

Was das für Deinen Plan heißt

Kurzfristig ändert sich nichts. Als Deutscher oder Österreicher ziehst Du weiter unter dem geltenden Freizügigkeitsabkommen in die Schweiz, mit Arbeitsvertrag oder mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung. Für Grenzgänger gelten die bekannten Regeln unter Grenzgänger in die Schweiz.

Mittelfristig solltest Du drei Dinge im Blick behalten. Erstens die Zuwanderungsabgabe: Sie greift nur, wenn die Schutzklausel aktiviert ist, würde dann aber gerade Nichterwerbstätige und ihre Familien jedes Jahr treffen. Ob der Nationalrat sie übernimmt, ist offen. Zweitens das Ständemehr: Es macht den Ausgang der Volksabstimmung unsicherer. Drittens die Unterlagen: Wer heute schon einen Strafregisterauszug, Nachweise über seine Mittel und eine lückenlose Krankenversicherung bereithält, ist für jede Fassung des Gesetzes gerüstet.

Als Nächstes ist der Nationalrat am Zug, mit den Entwürfen, die der Ständerat verabschiedet hat. Erst wenn beide Kammern dieselbe Fassung beschlossen haben, steht fest, worüber und mit welcher Hürde abgestimmt wird. Wie die Schweiz ihr Verhältnis zur EU insgesamt ordnet: Die Schweiz und die EU.