Zwei Mitteilungen aus einer Woche, beide aus dem Ständerat, beide zum EU-Paket.

Am 14. August hat die Außenpolitische Kommission die Verpflichtungskredite für die Kohäsion genehmigt und den Lohnschutz des Bundesrats gestützt.

Am 18. August hat die Staatspolitische Kommission eine Zuwanderungsabgabe als Schutzmaßnahme beantragt.

Der Zug, der im März mit der Botschaft des Bundesrats losgefahren ist, nimmt Fahrt auf. Schauen wir in die Waggons.

Waggon eins: das Geld

Die Kommission hat die Kohäsionskredite mit 10 zu 2 Stimmen gutgeheißen. Was das kostet, steht nicht in der Mitteilung, sondern im Faktenblatt des Bundesrats: 350 Millionen Franken pro Jahr für die Periode 2030 bis 2036, dazu Übergangszahlungen von 130 Millionen jährlich ab Ende 2024. Über die Periode gerechnet: rund zweieinhalb Milliarden.

Nüchtern eingeordnet: Das Geld fließt nicht ins EU-Budget, sondern in Projekte in den Partnerstaaten, ausgezahlt wird erst, wenn das Paket in Kraft ist, und bezahlt wird es vom Bund, nicht von Dir. Zwei solcher Beiträge hat die Schweiz schon geleistet, je 1,3 Milliarden.

Trotzdem darfst Du die Frage stellen, die sich das halbe Land stellt: Es ist der Eintrittspreis dafür, dass der Marktzugang bleibt. Ob der Preis stimmt, wird am Ende nicht die Kommission entscheiden. Dazu gleich.

Waggon zwei: der Lohnschutz

Beim Lohnschutz folgt die Kommission dem Bundesrat: gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort, Kautionspflicht nur noch im Wiederholungsfall, Voranmeldefrist für Entsendungen verkürzt von acht Kalendertagen auf vier Arbeitstage in Risikobranchen, drei Jahre Übergangsfrist. Details im Faktenblatt Lohnschutz. Ganz einig ist man sich nicht: Bei einzelnen Maßnahmen gab es 9:3- und 7:3-Entscheide, die federführende Wirtschaftskommission hat teils andere Anträge, der Ständerat entscheidet später.

Falls Du planst, von Deutschland aus Aufträge in der Schweiz zu erledigen, betrifft Dich das direkt: Meldepflichten und Fristen bleiben Dein Alltag. Ziehst Du dagegen ganz zu, mit Schweizer Arbeitsvertrag oder eigener Firma, ist der Entsende-Papierkrieg genau das, was Du Dir ersparst.

Waggon drei: die Abgabe, über die noch niemand spricht

Jetzt der Teil, den Du Dir merken solltest.

Die Staatspolitische Kommission beantragt, im Rahmen der Schutzklausel eine Zuwanderungsabgabe einzuführen: erhoben beim Arbeitgeber für zugezogene Arbeitnehmer, bei volljährigen nachziehenden Familienangehörigen bei diesen selbst. Dazu ein verbindlicher, einstimmig beschlossener Auftrag an den Bundesrat, jedes Jahr anhand von Indikatoren zu prüfen, ob die Schutzklausel gezogen werden muss, plus verschärfte Sicherheitsprüfungen.

Bevor Du erschrickst, die ehrliche Einordnung: Das ist ein Kommissionsantrag, kein Gesetz. Die Abgabe käme überhaupt erst zum Tragen, nachdem die Schutzklausel aktiviert wurde. Es ist gut möglich, dass sie nie ein Franken wird.

Aber die Richtung ist unübersehbar: Das Parlament baut Bremsen und Mautstellen in die Zuwanderung ein, Jahr für Jahr eine Prüfung, Instrument um Instrument. Die Tür bleibt offen. Sie bekommt nur immer mehr Scharniere, an denen jemand drehen kann.

Was das für Dich heißt

Erstens: Am geltenden Recht ändert diese Woche nichts. Wer heute zuzieht, zieht zu den heutigen Bedingungen zu, ohne Abgabe, ohne Schutzklausel-Lotterie.

Zweitens: Das Paket muss noch durch beide Räte und danach vors Volk, in welcher Referendumsform auch immer. Dieser Zug fährt noch Jahre. Aber er fährt, und jede Station kann die Konditionen für Später-Kommende verschieben.

Drittens, die einfache Rechnung: Alles, was in dieser Woche beschlossen und beantragt wurde, betrifft Menschen, die noch nicht da sind. Für die, die schon angemeldet sind und drin wohnen, ändert sich nichts.

Es gibt Momente, in denen Abwarten eine Strategie ist.

Bei einem Zug, der Fahrt aufnimmt und dessen Türen diskutiert werden, ist es keine.