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Der Trick mit dem Ständemehr: Wie die EU-Verträge in die Verfassung sollen

Bevor die Schweiz über ihre EU-Verträge abstimmt, wird über etwas anderes gestritten: wie hoch die Latte liegt, über die diese Verträge springen müssen. Das klingt technisch. Es ist die vielleicht wichtigste Machtfrage des Jahres.

Es gibt zwei Arten, in der Schweiz über einen Staatsvertrag abstimmen zu lassen.

Weg eins: das fakultative Referendum. Es findet nur statt, wenn jemand Unterschriften sammelt, und dann genügt die Mehrheit des Volkes.

Weg zwei: das obligatorische Referendum. Es findet zwingend statt, und es braucht die Mehrheit des Volkes und der Kantone, das berühmte Ständemehr. Die höchste Latte, die das Schweizer Staatsrecht kennt, reserviert für Verfassungsänderungen.

Am 12. August 2026 hat der Bundesrat Stellung genommen, über welche Latte das größte Vertragswerk seit Jahrzehnten springen soll: die Bilateralen III, das Paket zur „Stabilisierung" des Verhältnisses zur EU.

Seine Antwort: Weg eins. Die niedrige Latte.

Dazu im Video

Neues Schweiz + EU-Vertragspaket: Schweiz vor EU-Beitritt?

Was da genau passiert ist

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats hatte einen anderen Plan: Die Genehmigung der EU-Abkommen soll über eine Übergangsbestimmung in die Verfassung selbst geschrieben werden. Folge: obligatorisches Referendum, Volk und Stände müssen zustimmen, jeder Kanton zählt.

Der Bundesrat beantragt dem Ständerat, auf diese Initiative gar nicht erst einzutreten. Er bleibt bei der Linie, die er seit April 2025 fährt und in der Botschaft vom März 2026 festgeschrieben hat: fakultatives Referendum, wie bei den Bilateralen I und II.

Seine Argumente kannst Du in der Mitteilung nachlesen, und sie sind nicht aus der Luft gegriffen: Die geltende Verfassung sehe für solche Abkommen nun einmal das fakultative Referendum vor, ein Sonderweg schaffe einen Präzedenzfall, und in der Vernehmlassung stützten 15 von 26 Kantonen und 5 von 7 Parteien diese Linie. Auch das gehört zur Ehrlichkeit: Der Bundesrat erfindet die niedrige Latte nicht, sie ist der Normalfall des geltenden Rechts.

Und trotzdem bleibt die Frage, die dieser Streit aufwirft, im Raum stehen:

Wenn dieses Paket so gut für die Schweiz ist, warum kämpft die Regierung dann so beharrlich für die niedrigste Hürde, die das Recht hergibt?

Ein Vertragswerk, das die Beziehung zur EU auf Jahrzehnte festzurrt, mit dynamischer Rechtsübernahme und allem, was daran hängt, springt entweder locker über beide Latten. Oder es gibt einen Grund, die hohe zu meiden.

Entschieden ist nichts. Der Bundesrat hat Stellung genommen, mehr nicht. Das letzte Wort hat das Parlament, und die Kommission hat für den Fall einer Ablehnung bereits einen Eventualantrag in der Tasche.

Was das für Dich heißt

Warum sollte Dich als künftigen Zuzügler ein Verfassungsstreit kümmern? Aus zwei Gründen, einem praktischen und einem grundsätzlichen.

Der praktische: Im Paket steckt das Freizügigkeitsabkommen, die Rechtsgrundlage, auf der Du als EU-Bürger überhaupt in die Schweiz ziehen darfst. Die Anpassungen daran stuft der Bundesrat als klein ein: leicht erweiterter Familiennachzug, weiterhin explizite Zustimmung der Schweiz zu jedem neuen EU-Rechtsakt. Deine Tür in die Schweiz steht in beiden Szenarien offen. Einen Abstimmungstermin für das Paket gibt es noch nicht; wer heute zieht, zieht unter geltendem Recht, und das ändert sich in keinem der beiden Verfahren über Nacht.

Der grundsätzliche: Beobachte, worüber hier gestritten wird. Nicht ob das Volk gefragt wird, sondern wie schwer sein Wort wiegen soll. Die höchste Eskalationsstufe dieses Landes ist eine zusätzliche Volksabstimmungshürde. In Deinem Herkunftsland wäre schon die niedrige Latte Science-Fiction: Kein deutscher Bürger hat je über einen EU-Vertrag abgestimmt, nicht über Maastricht, nicht über Lissabon, über gar nichts.

Die Schweiz streitet darüber, ob ihre Bürger einfach oder doppelt zustimmen müssen.

Anderswo wird nicht einmal einfach gefragt.

Das ist der Abstand, den Du gerade zu überbrücken planst. Er ist größer, als jede Landkarte zeigt.

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