Die Niederlassungsbewilligung C
Die C ist der Punkt, an dem Dein Aufenthalt aufhört, eine Erlaubnis zu sein, und anfängt, ein Status zu sein. Im Gesetz steht es in einem Satz: Die Niederlassungsbewilligung wird unbefristet und ohne Bedingungen erteilt.
Keine Verlängerung, keine Zweckbindung, kein Nachweis, dass der ursprüngliche Aufenthaltsgrund noch besteht. Für Menschen, die langfristig in der Schweiz bleiben wollen, ist das der eigentlich wichtige Schritt, nicht der Pass.
Für Deutsche und Österreicher ist die C nach fünf Jahren erreichbar, nicht nach zehn. Das liegt an Staatsverträgen, die es mit den meisten anderen EU-Staaten nicht gibt.
Die Fristen: fünf Jahre oder zehn
Das Ausländergesetz nennt zehn Jahre als Regelfall. Man muss sich insgesamt mindestens zehn Jahre mit einer Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufgehalten haben, und die letzten fünf Jahre ununterbrochen mit einer Aufenthaltsbewilligung.
Daneben gibt es die vorzeitige Erteilung: bereits nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalt, wenn keine Widerrufsgründe vorliegen, die Integrationskriterien erfüllt sind und Du Dich gut in der am Wohnort gesprochenen Landessprache verständigen kannst.
Und dann gibt es die Staatsverträge, und die sind für unsere Leser der entscheidende Punkt.
Nach fünf Jahren ordnungsgemässem und ununterbrochenem Aufenthalt erhalten die Niederlassungsbewilligung, so das Staatssekretariat für Migration ausdrücklich, Staatsangehörige von:
Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal, Spanien, Schweden sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.
Für die übrigen EU-Mitgliedstaaten bestehen solche Verträge nicht. Ein Pole, ein Tscheche oder ein Kroate steht trotz EU-Freizügigkeit auf dem Zehnjahresweg. Das ist eine der größten und am wenigsten bekannten Ungleichbehandlungen im Schweizer Aufenthaltsrecht.
Der Vertrag mit Deutschland stammt von 1953, der mit Österreich von 1950 und 1997.
Das Sprachniveau: der schnelle Weg kostet ein Niveau mehr
Hier wird oft durcheinandergebracht, was zusammengehört. Die beiden Wege verlangen unterschiedliche Sprachniveaus.
| Weg | Mündlich | Schriftlich |
|---|---|---|
| Ordentliche Erteilung nach zehn Jahren | A2 | A1 |
| Vorzeitige Erteilung nach fünf Jahren | B1 | A1 |
| Erneute Erteilung nach längerem Auslandaufenthalt | A2 | A1 |
Wer schneller will, muss also besser sprechen. B1 mündlich ist kein Anfängerniveau: Du musst zusammenhängend über vertraute Themen sprechen, Erfahrungen schildern und Meinungen begründen können. A2 ist deutlich darunter.
Schriftlich verlangen beide Wege nur A1. Das überrascht viele, ist aber so.
Wer keinen Test braucht, und warum
Der Nachweis lässt sich auf vier Wegen erbringen. Nach der Weisung des Zürcher Migrationsamts genügt, wenn Du:
- die am Wohnort gesprochene Landessprache als Muttersprache sprichst und schreibst;
- mindestens drei Jahre die obligatorische Schule in dieser Sprache besucht hast;
- eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in dieser Sprache abgeschlossen hast; oder
- einen Sprachnachweis aus einem anerkannten Testverfahren vorlegst.
Hier steht in vielen Ratgebern etwas Falsches. Verbreitet ist die Aussage, für Deutsche und Österreicher entfalle der Sprachnachweis wegen ihrer Staatsangehörigkeit. So funktioniert es nicht. Er entfällt, weil die am Wohnort gesprochene Landessprache ihre Muttersprache ist.
Der Unterschied ist praktisch: Wer als Deutscher nach Genf, Lausanne oder Lugano zieht, muss Französisch beziehungsweise Italienisch nachweisen — und für den schnellen Weg auf B1-Niveau mündlich. Die Erleichterung hängt am Wohnort, nicht am Pass. Wer die C zügig will und kein Französisch spricht, wählt besser einen deutschsprachigen Kanton.
Was die C stabiler macht als die B
Der Unterschied steht in zwei Artikeln, und er ist im Wortlaut zu greifen.
Die allgemeine Widerrufsnorm zählt eine lange Liste von Gründen auf und nimmt die Niederlassungsbewilligung ausdrücklich aus. Für die C gilt eine eigene, deutlich engere Norm. Widerrufen werden kann sie nur bei falschen Angaben im Verfahren, längerfristiger Freiheitsstrafe, schwerwiegenden Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung, erschlichenem Bürgerrecht — oder wenn jemand dauerhaft und in erheblichem Mass auf Sozialhilfe angewiesen ist.
Vergleich der Sozialhilfe-Schwelle:
| Bewilligung | Wortlaut |
|---|---|
| B | widerrufbar, wenn die Person „auf Sozialhilfe angewiesen ist" |
| C | widerrufbar, wenn die Person „dauerhaft und in erheblichem Mass auf Sozialhilfe angewiesen ist" |
Zwei Wörter Unterschied, und dazwischen liegt der eigentliche Wert der C.
Was den Anspruch gefährdet, auch ohne Widerruf
Die C kann nicht nur widerrufen werden, sie kann erlöschen, und das geht schneller, als die meisten denken.
- Mit der Abmeldung ins Ausland. Sofort.
- Wer die Schweiz ohne Abmeldung verlässt, verliert sie nach sechs Monaten. Nicht nach Jahren. Nach sechs Monaten.
- Mit der Erteilung einer Bewilligung in einem anderen Kanton. Formal erlischt die alte; das ist ein Verwaltungsvorgang, kein Statusverlust, aber es erklärt, warum ein Kantonswechsel Papierarbeit auslöst.
Die Rettung für längere Auslandsaufenthalte steht im selben Artikel und wird ständig übersehen: Auf Gesuch hin kann die Niederlassungsbewilligung während vier Jahren aufrechterhalten werden.
Das ist der Unterschied zwischen einem verlorenen Status und einem geparkten. Das Gesuch muss aber gestellt werden, und zwar bevor die sechs Monate ablaufen, nicht danach. Wer für ein zweijähriges Projekt nach Singapur geht und einfach fährt, kommt ohne C zurück. Wer vorher das Gesuch stellt, kommt mit C zurück.
Kommt jemand nach längerer Abwesenheit ganz zurück, gibt es einen zweiten Weg: Die C kann erneut erteilt werden, wenn sie früher mindestens zehn Jahre bestanden hat und der Auslandaufenthalt nicht länger als sechs Jahre gedauert hat.
Welche Zeiten zählen, und welche nicht
Die Frist ist kein Kalender, sondern eine Rechnung mit eigenen Regeln.
- Vorübergehende Aufenthalte werden nicht angerechnet. Wer mit Kurzaufenthaltsbewilligung L in der Schweiz war, sammelt damit keine Zeit für den Fünfjahresweg.
- Studienzeiten zählen nur bedingt. Aufenthalte zur Aus- oder Weiterbildung werden angerechnet, wenn danach zwei Jahre ununterbrochen eine Aufenthaltsbewilligung für einen dauerhaften Aufenthalt bestand. Wer nach dem Studium das Land verlässt, verliert die Anrechnung.
- Ununterbrochen heisst ununterbrochen. Eine Lücke zwischen zwei Bewilligungen setzt die Fünfjahresuhr zurück.
Kinder unter zwölf Jahren haben Anspruch auf die Niederlassungsbewilligung. Ein Anspruch, keine Ermessensentscheidung. Für Familien lohnt es sich, das früh zu prüfen, weil es die Statusfrage für die Kinder von der Frist der Eltern entkoppelt.
Die C und der Weg zum Pass
Die ordentliche Einbürgerung setzt eine Niederlassungsbewilligung C voraus. Die C ist damit nicht nur ein Ziel, sondern eine Vorstufe, und wer den Schweizer Pass anstrebt, sollte sie so früh wie möglich erreichen. Die Zehnjahresfrist für die Einbürgerung läuft parallel, nicht anschliessend.
Ein Punkt gehört dabei früh auf den Tisch, weil er in die andere Richtung zieht: Wer nach Aufwand besteuert wird, verliert diesen Status mit dem Erwerb des Bürgerrechts. Die C ist damit unproblematisch, der Pass nicht. Wer die Besteuerung nach dem Aufwand nutzt, plant die C als Endpunkt, nicht als Zwischenstation.
Die Reihenfolge
- Prüfe Deine Staatsangehörigkeit gegen die Vertragsliste. Sie entscheidet über fünf oder zehn Jahre, und zwar mehr als alles andere.
- Wähle den Kanton auch nach der Sprache. In einem deutschsprachigen Kanton erfüllst Du als Deutscher oder Österreicher die Sprachanforderung ohne Test. In der Romandie und im Tessin nicht.
- Führe die B sauber. Ununterbrochen, ohne Lücken, ohne Sozialhilfe, mit stimmigen Melde- und Steuerverhältnissen. Was unter B-Bewilligung steht, ist die Vorbereitung dieser Frist.
- Stelle das Gesuch rechtzeitig vor Ablauf der Frist, nicht danach, und bring den Sprachnachweis mit, falls Du ihn brauchst.
- Bei längerem Auslandsaufenthalt: Gesuch auf Aufrechterhaltung stellen, bevor Du fährst. Vier Jahre sind möglich, sechs Monate Schweigen genügen für den Verlust.
Was diese Seite nicht beantwortet
Das Gesetz erlaubt die Erteilung auch nach kürzerem Aufenthalt, wenn wichtige Gründe bestehen. Welche Gründe das in der Praxis tragen, steht in keinem Gesetzestext, und eine belastbare Aufzählung war nicht zu belegen. Wer meint, einen solchen Fall zu haben, klärt das mit dem kantonalen Migrationsamt, nicht mit einer Checkliste.
Offen bleibt auch, ob bei Deutschen und Österreichern nach fünf Jahren der staatsvertragliche Weg oder der Weg über die vorzeitige Erteilung greift, und ob damit das mündliche Niveau B1 oder A2 verlangt wird. Die Auskunft des Bundes nennt für den Vertragsweg nur „ordnungsgemäss und ununterbrochen" und kein Sprachniveau. Wir klären das für Deinen Kanton, statt zu raten. Im Beratungsgespräch oder über die Kolleginnen und Kollegen vor Ort.
Diese Seite ist allgemeine Information. Verbindliche Auskünfte erteilt das Migrationsamt des Kantons, in dem Du wohnst.
