An ihrer Sitzung, die am 21. Oktober 2026 endete, hat die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats, kurz APK-N, das Vertragspaket mit der EU beraten, im Parlament als Geschäft 26.023 geführt. Es war ihre erste große Runde, nachdem der Ständerat das Paket Ende September als Erstrat angenommen hatte. Das Ergebnis steht in der Medienmitteilung der Kommission vom 21. Oktober: Die Kommission ist mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung auf den zentralen Bundesbeschluss eingetreten. Einen Antrag, ihn an den Bundesrat zurückzuweisen, hat sie mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt.

Das ist ein deutliches Signal, aber noch kein Entscheid über die Punkte, die Dich als künftigen Zuzüger aus Deutschland oder Österreich unmittelbar treffen. Die Personenfreizügigkeit, und mit ihr die Schutzklausel und die Zuwanderungsabgabe, die der Ständerat eingebaut hat, hat die Kommission ausführlich diskutiert. Entschieden hat sie darüber nicht. Dasselbe gilt für die Frage, ob am Ende Volk und Stände oder nur das Volk abstimmen.

Vorweg, damit nichts falsch verstanden wird: Nichts davon gilt heute. Du ziehst weiter unter dem geltenden Freizügigkeitsabkommen in die Schweiz, und daran ändert die Kommissionsrunde nichts.

Was die Kommission beschlossen hat

Die Mehrheit der Kommission hält gute Beziehungen zur EU für wesentlich, gerade in geopolitisch unsicheren Zeiten. So begründet sie ihr Ja zum Eintreten. Die Minderheit lehnt das Eintreten vor allem wegen der institutionellen Anbindung an die EU in den Binnenmarktabkommen ab, und weil sie darin einen Verlust an Souveränität sieht. Beides steht so in der Mitteilung.

Nach dem Eintreten hat die Kommission drei Teile des Pakets fertig beraten:

  • Beihilfeüberwachung: Sie folgt dem Ständerat und unterstützt eine eigene Kommission für die Überwachung staatlicher Beihilfen, die ein Sekretariat mit der Wettbewerbskommission teilt. Ein Rückweisungsantrag, der die administrativen, finanziellen und föderalen Folgen prüfen lassen wollte, scheiterte mit 15 zu 10 Stimmen.
  • Kohäsionsbeitrag: Die Kommission hat die Verpflichtungskredite für die Kohäsion, für Migrationsmaßnahmen und für einen einmaligen zusätzlichen Kohäsionsbeitrag mit 15 zu 9 Stimmen gutgeheißen. Eine Minderheit will die Kredite ablehnen.
  • Lohnschutz: Hier hat die Kommission die Beratung ohne Differenz zum Ständerat abgeschlossen. Ein Rückweisungsantrag, der eine kürzere Meldefrist gegenüber den kantonalen Behörden prüfen lassen wollte, scheiterte mit 15 zu 9 Stimmen. Anträge, das Entsendegesetz zu verschärfen, wurden abgelehnt und liegen jetzt als Minderheiten vor.

Der Lohnschutz ist für Dich als Arbeitnehmer der beruhigende Teil. Die Linie, die Bundesrat, Sozialpartner und Ständerat gefunden haben, hält auch in der Nationalratskommission: Die Kautionspflicht für entsendende Firmen fällt im Grundsatz weg, Kontrollen in der Schweiz machen weiter Schweizer Stellen, und der stärkere Kündigungsschutz für gewählte Arbeitnehmervertreter in Betrieben ab 50 Mitarbeitenden bleibt drin. Was diese Maßnahmen im Einzelnen bedeuten, steht im Bericht über die Ständeratsdebatte vom 28. bis 30. September. Wie die Vorlage im Sommer durch die Ständeratskommissionen ging: Lohnschutz und Kohäsionsmilliarden.

Wen die Kommission angehört hat

Die Kommission hat Anhörungen auf das beschränkt, was der Ständerat neu ins Paket geschrieben hat. Laut Mitteilung waren es drei Blöcke. Zur Beihilfeüberwachung hörte sie die Konferenz der Kantonsregierungen sowie die Professoren Michael Hahn und Tobias Straumann. Zur Mitwirkung von Parlament und Kantonen bei der Übernahme von EU-Recht die Kantonsregierungen sowie Astrid Epiney, Matthias Oesch und Paul Richli.

Der dritte Block ist der für Dich wichtige: die Personenfreizügigkeit. Dazu kamen die Konferenz der Kantonsregierungen, der Schweizerische Gewerbeverband, der Schweizerische Gewerkschaftsbund sowie die Professorin Sarah Progin-Theuerkauf und die Ökonomen Reiner Eichenberger und Mathias Binswanger zu Wort. Die Mitteilung nennt als Schwerpunkt der Diskussion ausdrücklich die Zuwanderungsabgabe im Rahmen der Schutzklausel. Welche Positionen die Angehörten vertreten haben, steht nicht darin, und deshalb auch nicht hier.

Was offen ist, und warum es Dich betrifft

Bei der Personenfreizügigkeit hat die Kommission die Detailberatung begonnen, sich vom Bundesrat und der Verwaltung die Grundlagen vorstellen lassen und der Verwaltung konkrete Prüfaufträge erteilt. Abgestimmt hat sie noch nicht. Die definitiven Beschlüsse will sie an ihren nächsten Sitzungen fassen.

Auf dem Tisch liegt damit die Fassung des Ständerats, und die ist an vier Stellen strenger als der Vorschlag des Bundesrats:

Die Schutzklausel wird zur Pflicht. Stellt der Bundesrat schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme wegen der Zuwanderung fest, muss er nach dem Willen des Ständerats beim Gemischten Ausschuss mit der EU Schutzmaßnahmen beantragen, statt es nur zu können. In Kraft ist eine Maßnahme erst, wenn der Ausschuss den Antrag gutheißt.

Die Zuwanderungsabgabe. Ist die Schutzklausel aktiviert, soll der Bund nach dem Beschluss des Ständerats vom 29. September eine Lenkungsabgabe erheben können: mindestens 4.000 Franken pro Jahr und Person für Angestellte (bei ihnen erhoben beim Arbeitgeber), Selbständige und Nichterwerbstätige, mindestens 2.000 Franken für jedes volljährige Familienmitglied, jedes Jahr, solange die Maßnahme gilt.

Der Strafregisterauszug. EU-Bürger sollen beim Zuzug einen Auszug aus dem Herkunfts- oder Heimatstaat vorlegen müssen.

Der Daueraufenthalt. Das neue Recht auf Daueraufenthalt nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit soll strenger gefasst werden, wenn jemand Sozialhilfe oder Arbeitslosentaggeld bezieht.

Warum das für Dich zählt, zeigt eine einfache Rechnung. Ziehst Du als Privatier mit Deiner Ehefrau oder eingetragenen Partnerin zu, ohne in der Schweiz zu arbeiten, und wären Schutzklausel und Abgabe aktiv, kämen nach der Fassung des Ständerats mindestens 6.000 Franken im Jahr auf Euch zu, so lange die Maßnahme dauert. Das ist ein Szenario, kein geltendes Recht. Aber es trifft genau den Weg, den viele Zuziehende mit eigenem Vermögen gehen: Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit. Ob der Nationalrat die Abgabe übernimmt, abschwächt oder streicht, ist die wichtigste offene Zahl im ganzen Paket.

Drei Wege, die der November nehmen kann

Weil die Kommission bei der Personenfreizügigkeit noch nichts beschlossen hat, lohnt es sich, die möglichen Ausgänge durchzuspielen. Jeder hat eine andere Folge für Deine Planung.

Die Kommission übernimmt die Fassung des Ständerats. Dann gehen Muss-Schutzklausel, Zuwanderungsabgabe, Strafregisterauszug und strengerer Daueraufenthalt unverändert in den Nationalrat. Zwischen den Räten gäbe es an diesen Stellen keine Differenz, und die Abgabe wäre so gut wie sicher Teil der Vorlage, über die am Ende abgestimmt wird. Für Nichterwerbstätige wäre das der teuerste Ausgang, auch wenn die Abgabe nur im Fall einer aktivierten Schutzklausel fällig würde.

Die Kommission schwächt ab. Denkbar ist, was der Bundesrat im Ständerat vorgeschlagen hatte: die Abgabe nur einmal statt jährlich zu erheben oder die Familienangehörigen herauszunehmen. Dann entstünde eine Differenz zum Ständerat, und die Räte müssten sie bereinigen. Für Dich hieße das: Die Richtung bliebe, die Rechnung würde kleiner, und das endgültige Ergebnis stünde erst nach der Differenzbereinigung fest.

Die Kommission streicht die Abgabe. Dann bliebe es bei der Schutzklausel ohne eigenes Abgabeinstrument. Auch das erzeugt eine Differenz, und der Ständerat müsste entscheiden, ob er an seiner Fassung festhält.

Welcher Weg es wird, ist offen. Die Mehrheit von 15 Stimmen, die das Eintreten getragen hat, sagt darüber wenig, denn wer für das Paket ist, kann die Abgabe ablehnen, und wer gegen das Paket ist, kann sie als Verschärfung begrüßen.

Die Abstimmungshürde: noch nicht entschieden

Die zweite offene Frage betrifft das Ende des Verfahrens. Der Bundesrat will das Paket dem fakultativen Referendum unterstellen. Dann reicht in einer Volksabstimmung das Volksmehr. Der Ständerat hat das am 30. September verworfen und ein obligatorisches Referendum «sui generis» beschlossen, bei dem auch die Mehrheit der Kantone zustimmen muss. Zusätzlich hat der Ständerat einer parlamentarischen Initiative seiner Staatspolitischen Kommission (26.425) zugestimmt, die das doppelte Mehr über eine Verfassungsänderung absichern will.

Die APK-N hat beides zusammen mit dem zentralen Bundesbeschluss beraten, die Verwaltung um konkrete Abklärungen gebeten und keinen Beschluss gefasst. Für Deine Planung ist das mehr als eine Verfahrensfrage. Mit Ständemehr ist ein Ja schwerer zu erreichen, weil kleine Kantone dasselbe Gewicht haben wie Zürich oder Genf. Wie dieser Streit entstanden ist und welche Rolle der Verfassungsweg spielt: Bilaterale III und das Ständemehr.

Der Fahrplan bis zur Abstimmung

Die Kommission hat ihre nächsten Termine selbst genannt:

Termin Was ansteht
bis 21. Oktober 2026 Eintreten, Beihilfen, Kohäsion und Lohnschutz beraten; Personenfreizügigkeit und Referendum diskutiert
5. und 6. November 2026 außerordentliche Sitzung der APK-N
16. bis 18. November 2026 ordentliche Sitzung, an der die Kommission die Vorberatung abschließen will

Danach geht das Paket in den Nationalrat. Weicht er vom Ständerat ab, folgt die Differenzbereinigung zwischen den Räten, erst dann die Schlussabstimmungen und danach die Volksabstimmung. Bis eine geänderte Personenfreizügigkeit für Dich gilt, vergeht also noch eine längere Zeit. Ein Datum dafür nennt keine der beteiligten Stellen.

Zwei weitere Beschlüsse derselben Sitzung haben mit dem Paket nichts zu tun, gehören aber zur Vollständigkeit: Die Kommission unterstützt das Verhandlungsmandat zur Teilnahme an den europäischen Strafregister-Informationssystemen ECRIS und ECRIS-TCN mit 14 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen, und sie hat zwei Motionen angenommen, eine zu einer engeren Partnerschaft mit Kanada und eine zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit.

Was das für Deinen Plan heißt

Kurzfristig ändert sich nichts. Als Deutscher oder Österreicher ziehst Du unter dem geltenden Abkommen in die Schweiz: mit einem Arbeitsvertrag bei einem Schweizer Arbeitgeber, als Selbständiger mit nachgewiesener Tätigkeit oder als Nichterwerbstätiger mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung. Und die Reihenfolge bleibt dieselbe: Die Wohnung kommt vor der Bewilligung, weil das Gesuch mit der Anmeldung in der Gemeinde gestellt wird.

Mittelfristig lohnt sich ein Blick auf drei Punkte.

Erstens die Zuwanderungsabgabe. Sie greift nur, wenn die Schutzklausel aktiv ist, und sie würde vor allem Nichterwerbstätige und ihre volljährigen Angehörigen jedes Jahr treffen. Ob sie bleibt, entscheidet sich im November in der Kommission und danach im Nationalrat. Rechne in Deinem Budget für die ersten Jahre mit dem Szenario, statt es zu ignorieren: Für ein Paar ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz sind es nach heutigem Stand der Vorlage mindestens 6.000 Franken im Jahr, für eine Familie mit einem volljährigen Kind mindestens 8.000 Franken, solange die Maßnahme dauert.

Zweitens die Unterlagen. Ein deutsches Führungszeugnis oder eine österreichische Strafregisterbescheinigung, Nachweise über Deine Mittel und eine lückenlose Krankenversicherung gehören schon heute in jede Umzugsmappe, weil manche Kantone sie verlangen. Wer sie bereithält, ist für jede Fassung des Gesetzes gerüstet.

Drittens die langfristige Perspektive. Das neue Daueraufenthaltsrecht knüpft an Erwerbstätigkeit an und ist nicht dasselbe wie die Niederlassungsbewilligung. Dein Weg zur dauerhaften Niederlassung bleibt die C-Bewilligung, nach Schweizer Ausländerrecht und unabhängig vom Paket.

Die nächste Wegmarke ist die Novembersitzung der APK-N. Dann steht fest, mit welcher Fassung der Personenfreizügigkeit und mit welcher Abstimmungshürde der Nationalrat ins Plenum geht.