Am 2. Oktober 2026 hat der Bundesrat entschieden, die Renten der AHV und der IV auf den 1. Januar 2027 um rund 1,59 Prozent zu erhöhen. Grundlage ist der gesetzliche Mischindex, der Mittelwert aus Lohn- und Preisentwicklung. Die Mindestrente steigt von 1.260 auf 1.280 Franken im Monat, die Höchstrente von 2.520 auf 2.560 Franken. Angepasst werden die Renten in der Regel alle zwei Jahre, zuletzt 2025.

Woher die 1,59 Prozent kommen, erklären die Erläuterungen des Departements des Innern. Die Löhne stiegen 2025 im Schnitt um 1,8 Prozent, die Preise um 0,2 Prozent. Für 2026 rechnet der Bundesrat mit 1,0 Prozent mehr Lohn und 0,6 Prozent Teuerung. Aus beiden Reihen ergibt sich der neue Rentenindex, und aus ihm die Mindestrente, gerundet auf 5 Franken. Die Mehrkosten beziffert der Bundesrat auf rund 1.055 Millionen Franken im Jahr, davon 940 Millionen in der AHV.

Für Menschen, die in der Schweiz alt geworden sind, ist das die Nachricht. Für Dich, wenn Du gerade Deinen Umzug planst, steckt das Wichtigere in den Folgebeschlüssen. Denn an die Mindestrente sind fast alle anderen Werte der ersten und zweiten Säule gekoppelt: der Mindestbeitrag, der Beitrag der Nichterwerbstätigen, die Grenzbeträge der Pensionskasse und der Höchstabzug in der Säule 3a. Alle stehen im Hintergrunddokument des Bundesamts für Sozialversicherungen und in den Verordnungstexten.

Die Beträge 2027 auf einen Blick

Wert 2026 2027
AHV-Mindestrente pro Monat 1.260 1.280
AHV-Höchstrente pro Monat 2.520 2.560
Höchstbetrag zweier Renten eines Ehepaars 3.840
Mindestbeitrag AHV/IV/EO pro Jahr 530 541
Höchstbeitrag Nichterwerbstätige AHV/IV/EO pro Jahr 26.500 27.050
Eintrittsschwelle Pensionskasse (Jahreslohn) 22.680 23.040
Koordinationsabzug 26.460 26.880
Obere Limite des versicherten Jahreslohns 92.160
Säule 3a mit Pensionskasse 7.258 7.373
Säule 3a ohne Pensionskasse 36.288 36.864

Alle Werte in Franken. Quellen: Bundesrat, Medienmitteilung vom 2. Oktober 2026; BSV, Beträge gültig ab 1. Januar 2027; für den Höchstbeitrag 2026 Merkblatt 2.03 der AHV, Stand 1. Januar 2026. Leere Felder: Vorjahreswert nicht im amtlichen Dokument zum Entscheid ausgewiesen.

Wenn Du als Privatier kommst: der AHV-Beitrag auf Dein Vermögen

Das ist für viele Zuziehende der Posten, mit dem sie nicht rechnen. Wer in der Schweiz wohnt und nicht erwerbstätig ist, zahlt AHV, IV und EO nach seinem Vermögen und seinem Renteneinkommen, das mit 20 multipliziert wird. Das gilt für Privatiers, für Frühpensionierte und für alle, die nach dem Aufwand besteuert werden, denn die Pauschalbesteuerung setzt voraus, dass Du in der Schweiz nicht arbeitest.

Für 2027 ändern sich drei Zahlen. Der Mindestbeitrag steigt von 530 auf 541 Franken. Er gilt neu bis zu einem massgebenden Vermögen von 360.000 Franken, bisher waren es 350.000. Und der Höchstbeitrag steigt von 26.500 auf 27.050 Franken pro Person und Jahr. Er setzt sich nach den Verordnungstexten aus 22.200 Franken AHV, 3.550 Franken IV und 1.300 Franken EO zusammen und wird ab einem massgebenden Vermögen von 9,16 Millionen Franken erreicht, bisher ab 8,95 Millionen.

Bei Verheirateten rechnet die Ausgleichskasse jedem Ehegatten die Hälfte des ehelichen Vermögens und Renteneinkommens zu, unabhängig vom Güterstand. So steht es im Merkblatt 2.03. Für ein Ehepaar mit einem massgebenden Vermögen von 20 Millionen Franken heißt das ab 2027: zweimal der Höchstbeitrag, zusammen 54.100 Franken im Jahr, 1.100 Franken mehr als 2026. Eine Beitragsobergrenze für den Haushalt gibt es nicht.

Was als Vermögen zählt, regelt dasselbe Merkblatt genau. Dazu gehören Sparkonten, Wertpapiere, Liegenschaften zu ihren interkantonalen Repartitionswerten und Rückkaufswerte von Lebensversicherungen, Schulden darfst Du abziehen. Altersguthaben und Freizügigkeitsguthaben der zweiten Säule zählen nicht dazu. Zum Renteneinkommen gehören dagegen Renten und Pensionen aller Art, ausdrücklich auch aus dem Ausland. Das wird bei Zuziehenden oft übersehen.

Ein Beispiel: Du ziehst mit 60 als Frühpensionierter in die Schweiz, hast ein Reinvermögen von 2 Millionen Franken und beziehst aus Deutschland eine Betriebsrente von umgerechnet 25.000 Franken im Jahr. Die Ausgleichskasse rechnet die Rente mal 20, also 500.000 Franken, und schlägt sie dem Vermögen zu. Massgebend sind dann 2,5 Millionen Franken, nicht 2 Millionen. Die Rente macht Deinen AHV-Beitrag damit spürbar höher, obwohl sie in Deutschland ausbezahlt wird. Dasselbe gilt für eine österreichische Firmenpension.

Zwei Regeln aus demselben Merkblatt gehören in jede Planung. Erstens musst Du Dich als Nichterwerbstätiger selbst bei der Ausgleichskasse Deines Wohnkantons anmelden, wenn Du noch keiner angeschlossen bist; die Verantwortung liegt bei Dir. Zweitens bist Du von eigenen Beiträgen befreit, wenn Dein Ehepartner im Sinne der AHV erwerbstätig ist und mindestens den doppelten Mindestbeitrag zahlt. Ab 2027 sind das 1.082 Franken im Jahr.

Die ganze Rechnung mit Beispielen und der Wechselwirkung zur Aufwandbesteuerung: AHV für Nichterwerbstätige. Warum dieser Posten in jede ehrliche Steuerrechnung eines Zuzugs gehört: Spart der Umzug in die Schweiz wirklich Steuern?

Wenn Du selbständig wirst

Als anerkannter Selbständiger zahlst Du AHV, IV und EO auf Dein Erwerbseinkommen, ganz aus eigener Tasche. Für tiefe Einkommen gilt eine sinkende Beitragsskala. Ihre Grenzen steigen 2027 auf 10.300 und 61.500 Franken, der Mindestbeitrag auf 541 Franken. Die obere Grenze entspricht laut den Erläuterungen des Departements dem Vierfachen der jährlichen Mindestrente, die untere dem Achtfachen der monatlichen.

Liegt Dein Einkommen im Gründungsjahr unter 61.500 Franken, zahlst Du nach der sinkenden Skala weniger als den vollen Satz, mindestens aber 541 Franken im Jahr. Wie die Anerkennung als Selbständiger läuft und warum der Status bei AHV und Migrationsamt verschieden beurteilt werden kann: Selbständig in der Schweiz.

Wenn Du angestellt bist: die Schwelle zur Pensionskasse

In die obligatorische berufliche Vorsorge kommt, wer bei einem Arbeitgeber mehr als den Mindestjahreslohn verdient. Diese Eintrittsschwelle steigt 2027 auf 23.040 Franken. Versichert ist dann der koordinierte Lohn, also der Jahreslohn abzüglich des Koordinationsabzugs von neu 26.880 Franken, mindestens 3.840 Franken und höchstens bis zu einem Jahreslohn von 92.160 Franken.

Praktisch betrifft das vor allem Paare, bei denen ein Partner nach dem Umzug in Teilzeit einsteigt. Wer unter 23.040 Franken bleibt, baut in der zweiten Säule obligatorisch nichts auf, und der höhere 3a-Abzug ohne Pensionskasse steht dann offen, solange ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen da ist.

Was am 2. Oktober nicht entschieden wurde, ist der Mindestzins. Die BVG-Kommission hat dem Bundesrat am 31. August empfohlen, ihn für 2027 von 1,25 auf 1,75 Prozent anzuheben. Über den Satz entscheidet der Bundesrat in einem eigenen Beschluss; Teil der Anpassungen vom 2. Oktober war er nicht. Was die Empfehlung für Dein Altersguthaben bedeutet und warum für Zuziehende der Einkauf mehr zählt: Pensionskasse beim Zuzug.

Säule 3a: 7.373 Franken, aber nur mit Erwerbseinkommen

Der maximale Steuerabzug in der gebundenen Vorsorge steigt 2027 auf 7.373 Franken für alle, die einer Pensionskasse angehören, 115 Franken mehr als 2026. Ohne Pensionskasse, typischerweise als Selbständiger, sind es höchstens 20 Prozent des Erwerbseinkommens, maximal 36.864 Franken.

Der Abzug wirkt bei Bund, Kanton und Gemeinde. Bei den Grenzsteuersätzen, die Gutverdiener in der Schweiz erreichen, ist das jedes Jahr spürbares Geld. Die Voraussetzung ist allerdings hart: Einzahlen darf nur, wer AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hat. Als Privatier oder als pauschal Besteuerter bleibt die Säule 3a für Dich zu, auch wenn Du AHV auf Dein Vermögen zahlst. Wie das Konto funktioniert und was beim späteren Wegzug passiert: Säule 3a und Freizügigkeitskonto.

Die Rente selbst: warum Zuziehende selten die volle bekommen

Die neue Höchstrente von 2.560 Franken im Monat bekommt nur, wer eine vollständige Beitragsdauer hat. Das Merkblatt 3.01 nennt das die Rentenskala 44: gleich viele Beitragsjahre, wie der eigene Jahrgang aufweisen kann. Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt die Rente in der Regel um mindestens einen Vierundvierzigstel. Wer mit 45 in die Schweiz zieht und mit 65 aufhört, kommt auf rund 20 Schweizer Beitragsjahre und damit auf eine Teilrente.

Dazu kommt ab diesem Jahr die 13. Altersrente. Der Bundesrat hat im November 2025 festgelegt, dass sie erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt wird, an alle, die im Dezember Anspruch auf eine Altersrente haben, in Höhe eines Zwölftels der jährlichen Altersrente. Wie sie dauerhaft finanziert wird, entscheiden Volk und Stände am 29. November 2026 mit der Vorlage zur Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte, die frühestens Anfang 2028 in Kraft treten kann. Nach den Angaben des Bundesrats bringt sie der AHV rund 1,4 Milliarden Franken im Jahr und deckt zusammen mit dem Bundesbeitrag etwa die Hälfte der Mehrkosten der 13. Rente. Ausbezahlt wird sie im Dezember an rund 2,6 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Als Zuziehender stimmst Du darüber nicht ab, zahlst aber im Fall eines Ja beim Einkauf mit: Die Mehrwertsteuer würde um 0,4 Prozentpunkte steigen, auf gewisse alltägliche Güter nicht.

Für Ehepaare kommt eine Obergrenze dazu. Zwei Renten eines Ehepaars zusammen betragen ab 2027 höchstens 3.840 Franken im Monat, das Anderthalbfache einer einzelnen Höchstrente. Selbst ein Paar, das beide volle Beitragsjahre hat, bekommt also nicht zweimal 2.560 Franken. Mit der 13. Rente kommt eine alleinstehende Person mit voller Rente 2027 auf höchstens 33.280 Franken im Jahr, dreizehnmal die Höchstrente.

Für die meisten Zuziehenden mit Vermögen ist die AHV-Rente deshalb nicht die tragende Säule im Alter, sondern ein Baustein. Der Beitrag dagegen läuft voll, sobald Du in der Schweiz wohnst.

Was Du jetzt tun solltest

Wenn Du 2027 als Privatier zuziehst, rechne mit dem neuen Beitrag: mindestens 541 Franken, höchstens 27.050 Franken pro Person, bemessen am Vermögen per 31. Dezember des Beitragsjahres. Melde Dich nach dem Zuzug selbst bei der kantonalen Ausgleichskasse, damit keine Beitragslücke entsteht.

Wenn Du angestellt zuziehst, prüfe mit dem Arbeitsvertrag, ob Dein Lohn über 23.040 Franken liegt und wie Deine Pensionskasse den koordinierten Lohn definiert. Das Reglement der Kasse kann mehr versichern als das gesetzliche Minimum, und genau das entscheidet über die Höhe Deiner Altersgutschriften.

Wenn Du in der Schweiz erwerbstätig bist, plane die volle Einzahlung in die Säule 3a ein: 7.373 Franken mit Pensionskasse, bis 36.864 Franken ohne.

Wenn Du zwischen Ende 2026 und Anfang 2027 zuziehst, rechne für die Monate bis Dezember noch mit den Werten von 2026 und ab Januar mit den neuen. Für Nichterwerbstätige zählt dabei das Vermögen am 31. Dezember des jeweiligen Beitragsjahres, also auch das Vermögen, das Du bis dahin aus Deutschland oder Österreich in die Schweiz gebracht hast.

Die neuen Beträge gelten ab dem 1. Januar 2027. Bis dahin rechnet die Ausgleichskasse mit den Werten von 2026.