Die Säule 3a ist das einzige Schweizer Bankprodukt, bei dem der Staat mitzahlt, und deutsche Zuzüger übersehen sie regelmässig, weil sie im deutschen System kein sauberes Gegenstück hat. Der Deal: Du zahlst ein, ziehst den Betrag vollständig vom steuerbaren Einkommen ab, und das Guthaben wächst steuerfrei bis zum Bezug. Wer in der Schweiz Steuern zahlt und erwerbstätig ist, verschenkt ohne 3a jedes Jahr Geld.

Die Zahlen und die Spielregeln

Einzahlen darf, wer AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hat. Die Maximalbeträge 2026: 7 258 Franken für alle, die einer Pensionskasse angehören; 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens 36 288 Franken, für Erwerbstätige ohne Pensionskasse, typischerweise Selbständige. Der Abzug wirkt voll auf Bund, Kanton und Gemeinde; bei den Grenzsteuersätzen, die Gutverdiener in der Schweiz erreichen, holt eine volle Einzahlung regelmässig vierstellige Steuerersparnis pro Jahr.

Das Gegenstück sind die Bezugsregeln: ordentlich frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter, vorzeitig nur in gesetzlichen Fällen, darunter selbstgenutztes Wohneigentum, der Wechsel in die Selbständigkeit, und der Fall, der diese Zielgruppe interessiert: das endgültige Verlassen der Schweiz. Beim Bezug fällt eine reduzierte Kapitalauszugssteuer an, getrennt vom übrigen Einkommen; wer mehrere 3a-Töpfe führt, kann die Bezüge auf verschiedene Jahre staffeln und die Progression dieser Steuer glätten. Deshalb die Praxisregel: nicht ein grosses 3a, sondern mehrere Töpfe von Anfang an.

Konto oder Wertschriften: der Kampf ist entschieden

Die klassische Bank verkauft das 3a als Zinskonto. Die Schweizer Anlegerszene hat diese Frage in den letzten Jahren so eindeutig entschieden wie kaum eine andere: Für Anlagehorizonte von zehn Jahren und mehr gehört das 3a in Wertschriften, nicht aufs Zinskonto. Die spezialisierten Anbieter (Apps mit Fondslösungen) verwalten ein globales Aktienportfolio im 3a-Mantel für Gesamtkosten um 0,4 Prozent im Jahr, teils darunter; die Fondslösungen der klassischen Banken kosten oft ein Mehrfaches für dasselbe. Die Differenz zwischen Zinskonto und Weltportfolio über zwanzig Beitragsjahre ist keine Nuance, sondern der Unterschied zwischen Sparbuch und Vermögensbaustein.

Für den Zuzüger heisst das konkret: 3a nicht im Eröffnungspaket der Hausbank mitnehmen, sondern als eigene Entscheidung treffen. Das Guthaben ist später übertragbar, aber der bequemste Moment für die richtige Wahl ist der erste.

Ein Sonderfall gehört hierher: Das 3a-Guthaben lässt sich verpfänden oder vorbeziehen für selbstgenutztes Wohneigentum, und als Verpfändungsreserve spielt es in der Hypothekenarchitektur eine tragende Rolle, bis hin zur indirekten Amortisation, bei der die Hypothek über 3a-Einzahlungen getilgt wird und der Steuerabzug doppelt arbeitet.

Das Freizügigkeitskonto: der Parkplatz der zweiten Säule

Das zweite Konto dieser Seite entsteht nicht durch Entscheidung, sondern durch Biographie: Wer aus einer Pensionskasse ausscheidet, ohne in eine neue einzutreten, etwa bei Jobwechsel in die Selbständigkeit, einer Pause oder dem Wegzug, bekommt sein Altersguthaben nicht ausgezahlt, sondern auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Dort parkiert es, steuerfrei wachsend, bis ein neuer Anschluss oder ein gesetzlicher Bezugsgrund kommt. Wer nichts veranlasst, dessen Guthaben landet nach einer Übergangsfrist automatisch bei der staatlichen Auffangeinrichtung; besser ist, den Parkplatz selbst zu wählen, denn auch Freizügigkeitsgeld gibt es in der Wertschriftenvariante, mit denselben Kostenargumenten wie beim 3a. Auch hier gilt die Zwei-Töpfe-Regel: Beim Austritt darf das Guthaben auf zwei Einrichtungen verteilt werden, was später die Bezugssteuer staffelt.

Der Wegzugsfall, einmal sauber

Weil diese Site von Menschen gelesen wird, die Grenzen wechseln, das Regelwerk für die Gegenrichtung, falls die Schweiz einmal nicht das letzte Land gewesen sein sollte:

  • Säule 3a: beim endgültigen Wegzug voll auszahlbar, egal wohin. Die Auszahlung kostet die Quellensteuer des Kantons, in dem die Stiftung sitzt; deshalb sitzen die grossen 3a-Stiftungen in Tiefsteuerkantonen. Bei Wegzug nach Deutschland weist das Abkommen das Besteuerungsrecht in der Regel dem Wohnsitzstaat zu, und die Schweizer Quellensteuer ist rückforderbar; die deutsche Behandlung der Auszahlung ist ein eigenes Kapitel, das vor dem Wegzug geplant gehört.
  • Zweite Säule: geteilt. Der überobligatorische Teil ist beim endgültigen Wegzug auszahlbar; der Obligatoriumsteil bleibt gesperrt, solange Du in einem EU- oder EFTA-Staat weiter für Alter, Tod und Invalidität pflichtversichert bist, und parkiert bis dahin auf dem Freizügigkeitskonto. Wer in die EU zurückzieht, nimmt also nicht alles mit, und wer das im Finanzplan übersieht, plant mit Geld, das noch Jahrzehnte gesperrt ist.

Beides zusammen heisst für die Einwanderungsrichtung: Einzahlen lohnt auch dann, wenn die Schweiz vielleicht nicht die letzte Station ist. Die Steuerabzüge sind sofort real, und die Guthaben bleiben beim Weiterzug zugänglich oder parkiert, aber nicht verloren.

Wie 3a, Pensionskasse und freie Anlagen in Deinem Fall zusammenspielen, samt Einkaufs- und Bezugsplanung, gehört ins Beratungsgespräch.

Diese Seite ist allgemeine Information. Beträge sind der Stand 2026 und werden periodisch angepasst; massgeblich sind die aktuellen amtlichen Werte.