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Grenzgänger

Grenzgänger zwischen Österreich und der Schweiz

Die steuerliche Grenzgängerregelung gibt es seit 2006 nicht mehr: volle Quellensteuer zum ordentlichen Tarif, keine 4,5 Prozent, keine 60 Tage. Dazu der teuerste Unterschied zu Deutschland, die Homeoffice-Tage.

Weiter flacher Talboden mit gemähten Wiesen und einer einzelnen Landstrasse
Inhalt
  1. Der Befund, mit dem alles anfängt
  2. Was das praktisch bedeutet
  3. Der teuerste Unterschied: Homeoffice
  4. Die Sozialversicherung folgt anderen Regeln
  5. Was sich gerade ändert
  6. Die Reihenfolge, die zählt

Wenn Du aus Vorarlberg in die Ostschweiz pendelst und im Internet nach Grenzgängersteuern suchst, findest Du Texte über 4,5 Prozent Quellensteuer, über 60 Nichtrückkehrtage und über ein Formular namens Gre-1.

Nichts davon gilt für Dich. Das sind die Regeln für deutsche Grenzgänger.

Dazu im Video

Deutsche, werdet Schweizer Grenzgänger! 100 % mehr Lohn, ein Drittel der Steuern

Der Befund, mit dem alles anfängt

Für Österreicher gibt es seit dem 1. Januar 2006 keine steuerliche Grenzgängerregelung mehr. Die entsprechende Vorschrift im Abkommen zwischen Österreich und der Schweiz ist aufgehoben worden, und damit ist die steuerrechtliche Grenzgängerdefinition entfallen. Im Abkommenstext steht an ihrer Stelle heute nur noch der Hinweis, dass sie aufgehoben ist.

Unberührt geblieben ist der Grenzgängerbegriff des Freizügigkeitsabkommens, also die G-Bewilligung. Die gibt es weiterhin, und sie ist ausländerrechtlich das, was Du brauchst. Steuerlich sagt sie nichts.

Daraus folgt die Regel, die Deine Lohnabrechnung bestimmt:

Dein Lohn wird in vollem Umfang in der Schweiz an der Quelle besteuert, zum ordentlichen kantonalen Quellensteuertarif.

Kein Sondersatz. Keine Begrenzung auf einen kleinen Prozentsatz. Keine Tagezählung. Die Schweiz besteuert den Arbeitsort, und zwar richtig.

Was das praktisch bedeutet

Erstens, die Belastung ist kantonal, nicht pauschal. Was Du zahlst, hängt vom Kanton, vom Tarifcode und von Deinem Einkommen ab. Zwischen einem Ostschweizer Kanton und einem teuren Kanton liegen Welten. Den Weg zu den Originaltarifen zeigt die Seite Quellensteuer nach Kanton.

Zweitens, Du bleibst in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Wer in Österreich Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, wird dort mit dem Welteinkommen erfasst, unabhängig davon, wo es erzielt wurde. Der Schweizer Lohn taucht in Deiner österreichischen Erklärung also auf.

Drittens, und das entscheidet, was Du am Ende zahlst: Österreich rechnet an, es stellt nicht frei.

Das Abkommen arbeitet grundsätzlich mit der Freistellung unter Progressionsvorbehalt. Für Arbeitslohn aus der Schweiz gilt aber ausdrücklich die Ausnahme: Österreich darf diese Einkünfte besteuern und rechnet die in der Schweiz gezahlte Steuer auf die österreichische Steuer an. Die Anrechnung ist gedeckelt: Sie darf den Teil der österreichischen Steuer nicht übersteigen, der auf die Schweizer Einkünfte entfällt.

Was das praktisch heisst, in drei Sätzen:

  • Du landest auf österreichischem Steuerniveau, nicht auf Schweizer. Ist die österreichische Steuer höher, zahlst Du die Differenz in Österreich nach.
  • Ist die Schweizer Quellensteuer höher als die österreichische Steuer auf dieselben Einkünfte, verfällt der Überhang. Er wird nicht erstattet und nicht vorgetragen. In einem teuren Kanton ist das ein echter Verlust.
  • Der viel beschriebene Schweizer Steuervorteil kommt beim österreichischen Grenzgänger also nicht an. Was ankommt, ist das höhere Schweizer Gehalt.

Viertens, die Verantwortung liegt bei Dir. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich um die korrekte Versteuerung im anderen Staat selbst kümmern, und das österreichische Finanzamt hilft dabei ausdrücklich nicht.

Der teuerste Unterschied: Homeoffice

Und jetzt der Punkt, den kaum jemand auf dem Schirm hat.

Die Schweiz hat mit ihren Nachbarländern Vereinbarungen darüber getroffen, wie Arbeitstage im Homeoffice steuerlich zu behandeln sind. Mit einem Land ist das nicht gelungen: mit Österreich.

Die Folge, in den Worten einer kantonalen Steuerverwaltung: Da mit Österreich keine Verständigungsvereinbarung erzielt werden konnte, sind Homeoffice-Tage ungeachtet der Begründung auszuscheiden.

Auf Deutsch: Jeder Tag, den Du zu Hause in Österreich arbeitest, gehört steuerlich nicht der Schweiz. Er ist aus der Schweizer Quellensteuer herauszurechnen und in Österreich zu versteuern.

Drei Konsequenzen daraus:

  • Deine Lohnabrechnung wird anteilig. Der Arbeitgeber muss die Tage erfassen und die Quellensteuer entsprechend kürzen. Wer das nicht tut, zieht in der Schweiz zu viel ab, und Du musst es zurückholen.
  • Deine österreichische Erklärung wird komplizierter, nicht einfacher. Der Homeoffice-Anteil ist dort voll steuerpflichtig, ohne Schweizer Vorabzug.
  • Rechne beides gegeneinander, bevor Du Homeoffice vereinbarst. Zwei Tage pro Woche zu Hause können, je nach Kanton und Einkommen, die Belastung spürbar erhöhen, weil der günstiger besteuerte Anteil schrumpft.

Für Deutsche gilt an dieser Stelle etwas anderes, weil es dort eine Vereinbarung gibt. Die deutschen Regeln lassen sich hier also nicht übertragen.

Die Sozialversicherung folgt anderen Regeln

Sozialversicherungsrechtlich sind Österreich und die Schweiz gleich verdrahtet wie Deutschland und die Schweiz: Du unterstehst einem einzigen System, und Telearbeit im Wohnstaat ist bis 49,9 Prozent der Arbeitszeit unschädlich, wenn Dein Arbeitgeber die Bescheinigung A1 beantragt hat. Österreich gehört zu den Staaten der Rahmenvereinbarung, die seit dem 1. Juli 2023 gilt.

Damit stehen für Dich zwei Grenzen nebeneinander, die nichts miteinander zu tun haben: steuerlich ist jeder Homeoffice-Tag relevant, sozialversicherungsrechtlich erst der Anteil ab 50 Prozent. Die Einzelheiten stehen unter Sozialversicherung für Grenzgänger.

Auch das Optionsrecht bei der Krankenversicherung steht Dir offen, mit derselben Dreimonatsfrist und derselben Unwiderruflichkeit wie für Deutsche: siehe Krankenversicherung und Optionsrecht.

Was sich gerade ändert

Am 30. Juli 2026 haben die Schweiz und Österreich in Wien ein Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens unterzeichnet. Vorausgegangen war der Beschluss des österreichischen Ministerrats vom 1. Juli 2026. Das Protokoll setzt internationale Mindeststandards um und passt das Abkommen an die Entwicklungen seit der letzten Revision an.

Wichtig für Dich: Es ist unterzeichnet, aber nicht in Kraft. Es muss in beiden Staaten die parlamentarische Genehmigung und die Ratifikation durchlaufen. Bis dahin gilt unverändert das heutige Recht.

Die Reihenfolge, die zählt

  1. G-Bewilligung klären, ausländerrechtlich. Sie sagt über Deine Steuer nichts aus.
  2. Den Quellensteuertarif Deines Arbeitskantons prüfen, mit Deinem Tarifcode. Das ist Deine tatsächliche Schweizer Belastung, nicht ein Pauschalsatz aus einem deutschen Ratgeber.
  3. Vor der Homeoffice-Vereinbarung rechnen, steuerlich und sozialversicherungsrechtlich getrennt.
  4. Beim Arbeitgeber sicherstellen, dass Homeoffice-Tage erfasst und in der Quellensteuerabrechnung ausgeschieden werden.
  5. Die A1-Bescheinigung beantragen lassen, sobald überhaupt zu Hause gearbeitet wird.
  6. Die österreichische Veranlagung einplanen, mit dem Schweizer Lohn und der bezahlten Quellensteuer.

Was zu spät ist: Nach zwei Jahren zu erfahren, dass die Homeoffice-Tage nie ausgeschieden wurden, und beide Staaten denselben Lohnanteil besteuert haben.

Ob Dein Fall am Wohnsitz, am Arbeitsort oder an der Homeoffice-Quote hängt, sehen wir uns im Beratungsgespräch an. Wer den Wohnsitz ganz in die Schweiz verlegen will statt zu pendeln, sollte zuerst den Wegzug aus Österreich rechnen.

Diese Seite ist allgemeine Information und keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

Inhalt

Dein Fall ist nicht der Normalfall.

Was in Deiner Situation zuerst passieren muss, klären wir im Gespräch. Auf Deutsch, mit Menschen, die den Weg selbst gegangen sind.