Es ist die einzige Entscheidung als Grenzgänger, die Du einmal triffst und danach nicht mehr ändern kannst. Sie hat eine Frist von drei Monaten, sie wird schriftlich getroffen, und wer sie verpasst, hat sie trotzdem getroffen.
Grenzgänger
Krankenversicherung als Grenzgänger und das Optionsrecht
Drei Monate, eine Entscheidung, kein Zurück: wie die Versicherungspflicht in der Schweiz entsteht, wie das Optionsrecht ausgeübt wird, warum es unwiderruflich ist und was für die Familie gilt.
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Der Grundsatz
Wer in der Schweiz erwerbstätig ist, ist in der Schweiz krankenversicherungspflichtig. Das gilt auch, wenn Du in Deutschland wohnst und jeden Abend zurückfährst.
Die Frist beträgt drei Monate ab Beginn der Versicherungspflicht. Wer sich in dieser Zeit weder versichert noch befreien lässt, wird von der zuständigen kantonalen Stelle einem Versicherer zugewiesen, und es können Prämienzuschläge anfallen.
Dieselbe Pflicht trifft nicht erwerbstätige Familienangehörige, die mit Dir im Ausland leben. Das ist der Punkt, an dem die Rechnung für Familien kippt, und er wird regelmässig übersehen.
Das Optionsrecht
Weil die Schweiz mit ihren Nachbarn Sonderregeln vereinbart hat, hast Du als Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich eine Wahl:
Du kannst Dich von der Schweizer Versicherungspflicht befreien lassen und Dich stattdessen in Deinem Wohnstaat versichern.
So läuft es ab, und jeder Schritt hat seine eigene Falle:
Erstens, der Antrag. Du stellst ein Gesuch um Befreiung bei der zuständigen Stelle Deines Arbeitskantons. Welche Stelle das ist, unterscheidet sich von Kanton zu Kanton; das Bundesamt für Gesundheit führt dazu eine eigene Liste. Nicht die Krankenkasse, nicht der Arbeitgeber, nicht das deutsche Finanzamt.
Zweitens, die Frist: drei Monate ab Beginn der Versicherungspflicht in der Schweiz. Sie beginnt mit dem Arbeitsverhältnis, nicht mit dem Tag, an dem Du davon erfährst.
Drittens, die Form. Das Gesuch muss ausdrücklich gestellt werden. Eine mündliche Absprache oder ein schlüssiges Verhalten genügt nicht; das hat das Bundesgericht 2015 entschieden. Wer in Deutschland einfach seine bisherige Versicherung weiterlaufen lässt und nichts tut, hat das Optionsrecht nicht ausgeübt. Er ist in der Schweiz versicherungspflichtig und zahlt am Ende doppelt.
Viertens, und das ist der harte Teil: Das Optionsrecht ist unwiderruflich und kann nur einmal ausgeübt werden. Wer sich für den Wohnstaat entschieden hat, kommt ohne besonderen Grund nicht zurück ins Schweizer System.
Warum die Entscheidung so schwer ist
Die beiden Systeme sind nicht besser oder schlechter, sie sind anders gebaut, und deshalb hängt die Antwort an Deiner Lebenssituation, nicht an einer Tabelle.
Die Schweizer Grundversicherung ist eine Kopfprämie. Jede Person zahlt ihren eigenen Betrag, unabhängig vom Einkommen. Kinder zahlen eine eigene, niedrigere Prämie, und die Prämie hängt vom Wohnkanton, vom Modell und von der gewählten Franchise ab. Für einen Gutverdiener ist eine Kopfprämie günstig. Für eine fünfköpfige Familie ist sie fünf Kopfprämien.
Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung ist ein einkommensabhängiger Beitrag mit beitragsfreier Familienversicherung. Für Familien mit einem Einkommen ist das strukturell attraktiv. Für Spitzenverdiener ohne Kinder ist es das Gegenteil.
Daraus folgt die einzige belastbare Faustregel: Die Entscheidung dreht sich um die Zahl der mitversicherten Personen und um die Höhe Deines Einkommens, nicht um die Qualität der Versorgung.
Die Prämien ändern jährlich und hängen an Kanton, Alter, Modell und Franchise. Rechne deshalb mit den Werten Deines Jahres, Deines Arbeitskantons und Deiner Familiengrösse, nicht mit einem Durchschnitt.
Die Punkte, die in der Praxis Geld kosten
- Die Familie folgt nicht automatisch. Nicht erwerbstätige Angehörige sind eigenständig versicherungspflichtig. Wer für sich optiert, muss die Familie mitdenken.
- Die deutsche Vorversicherung schützt nicht. Wer in Deutschland privat versichert war, sollte vor der Option prüfen, ob und zu welchen Bedingungen er dorthin zurückkann. Eine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung ist an Voraussetzungen geknüpft, die mit dem Alter enger werden.
- Wer die Frist verpasst, hat entschieden. Nach drei Monaten steht das Schweizer System, und zwar auf Dauer.
- Ein Wechsel des Arbeitskantons ändert die Zuständigkeit, nicht aber die einmal getroffene Option.
- Unfall ist in der Schweiz separat versichert. Wer über den Arbeitgeber unfallversichert ist, braucht die Unfalldeckung in der Grundversicherung nicht doppelt.
Die Reihenfolge, die zählt
- Vor dem ersten Arbeitstag entscheiden, wer alles zu versichern ist: Du allein oder auch nicht erwerbstätige Angehörige.
- Beide Varianten für Deine tatsächliche Familiengrösse durchrechnen, mit den Prämien des Arbeitskantons und den Beiträgen des Wohnstaats, für ein volles Jahr.
- Die zuständige kantonale Stelle des Arbeitskantons ermitteln. Sie steht in der Liste des Bundesamts für Gesundheit.
- Innerhalb von drei Monaten schriftlich entscheiden, in die eine oder die andere Richtung. Nichtstun ist die schlechteste der drei Möglichkeiten.
- Den Nachweis aufbewahren, für Dich, den Arbeitgeber und die spätere Diskussion mit einer Kasse.
Was zu spät ist: Im vierten Monat zu merken, dass die deutsche Kasse den Vertrag beendet hat, weil sie von der Schweizer Versicherungspflicht erfahren hat, während in der Schweiz noch nichts läuft.
Die Sozialversicherung im Übrigen, also AHV, Vorsorge und die Homeoffice-Grenze, steht unter Sozialversicherung für Grenzgänger. Wenn Du wissen willst, welche Variante für Deine Familie günstiger ist, rechnen wir sie im Beratungsgespräch durch.
Diese Seite ist allgemeine Information und keine Versicherungsberatung im Einzelfall.
Dein Fall ist nicht der Normalfall.
Was in Deiner Situation zuerst passieren muss, klären wir im Gespräch. Auf Deutsch, mit Menschen, die den Weg selbst gegangen sind.