Es ist der Schritt, den fast alle unterschätzen, weil sie ihn für eine Formalität halten, oder überschätzen, weil sie Geschichten über abgewiesene Deutsche gehört haben. Beides verfehlt den Punkt: Die Kontoeröffnung ist eine Frage der Reihenfolge. Am falschen Tag beantragt ist sie zäh und teuer, am richtigen Tag ist sie Routine.
Der richtige Tag: nach der Anmeldung, vor dem Ausweis
Der verbreitetste Irrtum lautet, man müsse auf den Ausländerausweis warten. Muss man nicht. Die grösste Bank des Landes formuliert ihre Bedingungen selbst so: Wohnsitz und Steuerpflicht in der Schweiz, und als Ausländer eine Aufenthaltsbewilligung oder die Meldebestätigung der Gemeinde. Was nicht akzeptiert wird, sind schwebende Zustände: ein laufender Antrag ist kein Dokument.
Daraus ergibt sich das Zeitfenster: Am Tag der Anmeldung bei der Gemeinde bekommst Du die Meldebestätigung, und mit ihr beginnt Dein Bankleben als Inländer. Die Plastikkarte des Ausländerausweises, die Wochen später kommt, muss niemand abwarten.
Vor der Anmeldung ist die Auswahl klein und die Konditionen sind schlecht. Die Smartphone-Banken eröffnen für Nichtansässige überwiegend gar nicht; klassische Banken führen Auslandskunden nur mit Mindesteinlagen ab fünfstellig und Zuschlägen von 25 bis 30 Franken im Monat. Wer für die Startphase zwingend eine Schweizer Kontonummer braucht, etwa für den Mietvertrag, hat zwei realistische Brücken: ein Konto bei einem Anbieter, der aus Deutschland heraus eröffnet und eine Schweizer IBAN führt, oder die Kaution über die Vermieter-Lösungen, die die Seite zum Wohnungsmarkt beschreibt. Für alles Weitere gilt: die zwei Wochen bis zur Anmeldung auszusitzen ist billiger als jedes Nichtansässigen-Konto.
Warum die Bank fragt, was sie fragt
Das Geldwäschereigesetz verpflichtet jede Bank in der Schweiz zu zwei Dingen, und beide sind nicht verhandelbar.
Erstens: Sie muss Dich bei der Aufnahme der Geschäftsbeziehung anhand eines beweiskräftigen Dokuments identifizieren. Pass oder Identitätskarte, im Original oder als echtheitsbestätigte Kopie, wenn die Eröffnung online läuft.
Zweitens: Sie muss die wirtschaftlich berechtigte Person feststellen und ihre Identität prüfen. Gehört das Geld nicht Dir oder nicht nur Dir, verlangt sie eine schriftliche Erklärung dazu, das Formular A, mit Name, Geburtsdatum, Nationalität und effektiver Wohnadresse der berechtigten Person.
Daraus folgt der Ton des Gesprächs: Die Fragen nach Herkunft, Beruf, Vermögen und Zweck der Beziehung sind Pflichten des Instituts, keine Neugier. Wer sie als Zumutung behandelt, verlängert das Verfahren; im schlechteren Fall endet es mit einer Absage, die keine Begründung braucht, denn einen Rechtsanspruch auf ein Konto bei einer bestimmten Bank gibt es nicht.
Ein Wort zum Mythos: Das anonyme Nummernkonto existiert nicht. Auch für Konten, die unter einer Nummer statt einem Namen geführt werden, gelten Identifizierung und Formular A uneingeschränkt. Die Nummer beschränkt nur, wie viele Angestellte innerhalb der Bank Deinen Namen sehen. Wer Dir heute ein anonymes Schweizer Konto verkauft, verkauft Nostalgie.
Die Unterlagen
Was in der Praxis auf den Tisch gehört, in dieser Reihenfolge:
- Ausweis, gültig, im Original.
- Meldebestätigung der Gemeinde oder Aufenthaltsbewilligung. Vor der Anmeldung tut es der Mietvertrag als Adressnachweis, aber er ersetzt die Bestätigung nicht.
- Nachweis der Einkommensquelle. Arbeitsvertrag, Rentenbescheid, Gesellschaftsunterlagen.
- Nachweis der Mittelherkunft für das Vermögen, das kommen soll. Das ist der Punkt, an dem Eröffnungen wirklich scheitern, und er hat eine eigene Seite.
- Bei Selbständigen und Gesellschaftern: Handelsregisterauszug, Jahresabschlüsse, Beteiligungsverhältnisse.
Was auf dem Konto abgesichert ist
Für die Sicherheitsfrage, die deutsche Zuzüger von der Einlagensicherung her kennen: Einlagen sind in der Schweiz bis 100 000 Franken je Kunde und Bank privilegiert und über die Einlagensicherung esisuisse gedeckt, hinter der die Banken gemeinsam mit mindestens sechs Milliarden Franken stehen. Die Auszahlungsmechanik ist auf Arbeitstage getaktet, bis das Geld beim Kunden ist, können nach dem Wortlaut der Sicherungseinrichtung allerdings mehrere Wochen vergehen. Guthaben der Säule 3a und Freizügigkeitsgelder sind zusätzlich und separat privilegiert, laufen aber ausserhalb der esisuisse-Deckung. Wer deutlich über der Schwelle liegt, verteilt auf zwei Institute oder hält den Überschuss in Wertschriften: Depotwerte sind Sondervermögen und fallen nicht in die Konkursmasse der Bank.
Die Reihenfolge, die zählt
- Vor dem Umzug die Belegkette für Dein Vermögen zusammenstellen, solange Du Zugriff auf die alten Unterlagen hast.
- Wohnung sichern, denn ohne Adresse keine Anmeldung.
- Bei der Gemeinde anmelden und die Meldebestätigung gleich mitnehmen.
- Konto eröffnen, mit Ausweis, Meldebestätigung, Einkommensnachweis und Herkunftsbelegen.
- Erst danach Vermögen übertragen, per Überweisung von einem Konto, das auf Deinen Namen lautet. Wie das meldetechnisch läuft, steht unter Vermögen transferieren.
- Die Selbstauskunft zur Ansässigkeit aktuell halten. Warum das keine Formalie ist, erklärt die Seite zum Informationsaustausch.
Was zu spät ist: am Schalter zu erfahren, dass die Bank für den Nachweis eines Vermögens Unterlagen braucht, die in einem Keller in Deutschland liegen, den Du gerade geräumt hast.
Wenn Deine Struktur über mehrere Länder läuft oder die Mittelherkunft Erklärung braucht, bereiten wir das im Beratungsgespräch vor, bevor Du den Termin bei der Bank machst.
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