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Aufenthalt & Umzug

Krankenversicherung in der Schweiz

Drei Monate Frist, Deckung rückwirkend ab dem ersten Tag, Kopfprämie statt Familienversicherung: die Pflicht beim Zuzug, die Werte 2026 und die Stellschrauben, mit denen Du die Prämie senkst.

Wohnstrasse im Regen, nasser Asphalt und warm erleuchtete Fenster hinter Hecken
Inhalt
  1. Die Pflicht und die Frist
  2. Was es 2026 kostet
  3. Was Du selbst bezahlst
  4. Die drei Stellschrauben
  5. Die Fristen, die Du im Kalender brauchst
  6. Prämienverbilligung
  7. Was hier nicht mitversichert ist
  8. Wenn Du pendelst statt umziehst
  9. Die Reihenfolge, die zählt

Es ist die erste Rechnung, die nach dem Umzug kommt, und die einzige, bei der Zuziehende aus Deutschland und Österreich fast immer falsch rechnen. Nicht weil sie teuer ist, sondern weil sie anders gebaut ist.

Dazu im Video

Traum geplatzt: Warum immer mehr Deutsche die Schweiz wieder verlassen

Die Pflicht und die Frist

Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme für Krankenpflege versichern. Das gilt für jedes Familienmitglied einzeln, für Erwachsene wie für Kinder.

Drei Dinge daran musst Du auseinanderhalten, und sie entscheiden über vierstellige Beträge:

Erstens, die Deckung beginnt nicht mit dem Vertrag, sondern mit dem Zuzug. Meldest Du Dich innerhalb der drei Monate an, vergütet die Versicherung Deine Auslagen rückwirkend bis zum Versicherungsbeginn.

Zweitens, die Prämien laufen genauso rückwirkend. Wer im Mai zuzieht und sich im Juli versichert, zahlt Prämien ab Mai. Die Rückwirkung ist keine Kulanz, sie ist die Kehrseite der rückwirkenden Deckung.

Drittens, und das ist die teure Zeile: Wer die drei Monate reisst, zahlt einen Zuschlag, und bereits entstandene Auslagen werden nicht vergütet. Beides zusammen. Der Zuschlag bleibt, und die Rechnungen aus der Zwischenzeit bleiben bei Dir.

Es gibt keine Familienversicherung. Jede Person zahlt ihre eigene Prämie, die sogenannte Kopfprämie. Für eine vierköpfige Familie sind das vier Prämien, unabhängig davon, wer das Einkommen verdient. Das ist der strukturelle Unterschied zur deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, und er wird beim Umzug regelmässig übersehen.

Die Prämie wird seit einem Entscheid des Bundesgerichts vom 3. Dezember 2015 taggenau berechnet und nicht mehr für den ganzen Monat.

Was es 2026 kostet

Die mittleren Prämien der Grundversicherung für das Jahr 2026:

Gruppe Prämie im Monat Veränderung
alle Versicherten CHF 393.30 +4,4 %
Erwachsene ab 26 CHF 465.30 +4,1 %
junge Erwachsene 19 bis 25 CHF 326.30 +4,2 %
Kinder bis 18 CHF 122.50 +4,9 %

Eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern zahlt damit rund 14 100 Franken im Jahr, bevor eine einzige Rechnung eingereicht ist. Das sind Mittelwerte über alle Kantone und Modelle; Deine tatsächliche Prämie hängt am Wohnkanton, an der Prämienregion, am Alter, am Modell und an der Franchise.

Was Du selbst bezahlst

Zur Prämie kommt die Kostenbeteiligung. Sie besteht aus zwei Teilen: einem festen Jahresbetrag, der Franchise, und zehn Prozent der Kosten darüber, dem Selbstbehalt.

Grösse Erwachsene Kinder bis 18
ordentliche Franchise CHF 300 keine
Selbstbehalt 10 %, höchstens CHF 700 10 %, höchstens CHF 350
zusammen höchstens CHF 1 000 CHF 350

Ein Rechenbeispiel: Behandlungskosten von 2 000 Franken im Jahr ergeben 300 Franken Franchise plus zehn Prozent auf die restlichen 1 700, zusammen 470 Franken. Die übrigen 1 530 Franken übernimmt die Versicherung.

Für Medikamente gilt eine Ausnahme: Wo ein günstigeres, austauschbares Präparat existiert, beträgt der Selbstbehalt 40 Prozent. Danach zu fragen, bevor das Rezept eingelöst wird, ist die billigste Minute des Jahres.

Die drei Stellschrauben

Erstens, die Wahlfranchise. Statt der ordentlichen 300 Franken kannst Du 500, 1 000, 1 500, 2 000 oder 2 500 Franken wählen (Kinder: 100 bis 600). Dafür sinkt die Prämie, aber begrenzt: Der jährliche Höchstrabatt beträgt

Franchise 500 1 000 1 500 2 000 2 500
Höchstrabatt im Jahr 140 490 840 1 190 1 540

Zwei gesetzliche Schranken begrenzen das zusätzlich: Die Kasse muss mindestens 50 Prozent der ordentlichen Prämie verlangen, und der Rabatt darf höchstens 70 Prozent des zusätzlich übernommenen Risikos betragen.

Die Rechnung dahinter ist einfach: Die höchste Franchise lohnt sich, solange Deine Behandlungskosten unter der Differenz zwischen Rabatt und zusätzlichem Risiko bleiben. Wer regelmässig zum Arzt geht, verliert mit 2 500 Franken Franchise Geld.

Zweitens, das Modell. Neben der freien Arztwahl gibt es das Hausarztmodell, das HMO-Modell, das Modell mit vorgängiger telefonischer Beratung und die Bonusversicherung, bei der die Prämie mit jedem leistungsfreien Jahr sinkt. Die Leistungen der Grundversicherung sind in allen Modellen dieselben, gesetzlich festgelegt. Du kaufst keine bessere Medizin, Du kaufst einen anderen Zugangsweg.

Drittens, der Kanton. Die Prämien unterscheiden sich zwischen den Kantonen und innerhalb grosser Kantone zwischen den Prämienregionen erheblich. Wer die Kantonswahl ohnehin trifft, sollte die Prämie neben die Steuer legen: siehe Kantonsvergleich.

Die Fristen, die Du im Kalender brauchst

Vorgang Frist
Versicherung nach Zuzug abschliessen 3 Monate ab Wohnsitznahme
Versicherer kündigen, Wechsel auf 1. Januar Eingang bis 30. November
Wechsel des Modells bis 30. November
Wechsel zu einer tieferen Franchise bis 30. November
Wechsel zu einer höheren Franchise bis Ende Dezember

Der Versicherer muss Dir die neue Prämie mindestens zwei Monate im Voraus mitteilen und Dich dabei auf Dein Kündigungsrecht hinweisen. Wer im Dezember aufwacht, kann die Franchise noch erhöhen, aber den Versicherer nicht mehr wechseln.

Prämienverbilligung

Die Kantone verbilligen die Prämien für Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Zuständig ist eine kantonale Stelle, nicht die Krankenkasse und nicht der Bund, und jeder Kanton hat eigene Schwellen und eigene Anmeldewege. Für gut verdienende Zuzügler ist das meist keine Frage, für mitziehende erwachsene Kinder in Ausbildung sehr wohl.

Was hier nicht mitversichert ist

Die Grundversicherung deckt einen gesetzlich festgelegten Katalog. Alles andere ist Zusatzversicherung, und die folgt anderen Regeln: Die Kasse darf Dich ablehnen, Vorbehalte anbringen und nach Deinem Gesundheitszustand fragen. Bei der Grundversicherung darf sie das nicht.

Daraus folgt eine Reihenfolge, die viele umdrehen: Zuerst die Grundversicherung fristgerecht abschliessen, dann in Ruhe über Zusatzversicherungen entscheiden. Umgekehrt verlierst Du im schlechtesten Fall drei Monate und zahlst den Zuschlag.

Wenn Du pendelst statt umziehst

Wer in Deutschland oder Österreich wohnen bleibt und in der Schweiz arbeitet, ist ein anderer Fall: Dort gibt es ein Optionsrecht, mit drei Monaten Frist, einmalig und unwiderruflich. Das steht unter Krankenversicherung als Grenzgänger und das Optionsrecht.

Die Reihenfolge, die zählt

  1. Vor der Einreise Prämien für Deinen Zielkanton und Deine Familiengrösse vergleichen, mit dem Modell und der Franchise, die zu Eurem Verbrauch passen.
  2. Nach der Anmeldung bei der Gemeinde die Versicherung abschliessen, für jede Person einzeln, mit Beginn am Tag der Wohnsitznahme.
  3. Die Prämien für die Zeit seit dem Zuzug einplanen. Sie kommen rückwirkend.
  4. Im Oktober die neue Prämie prüfen, sobald sie mitgeteilt ist.
  5. Bis zum 30. November entscheiden, ob Versicherer, Modell oder Franchise wechseln.

Was zu spät ist: Im vierten Monat nach dem Zuzug eine Spitalrechnung im Briefkasten zu haben, die niemand übernimmt.

Was in Deinem Fall die günstigste Kombination ist, rechnen wir im Beratungsgespräch durch. Die Anmeldung selbst und alles, was daran hängt, steht unter Die ersten Wochen in der Schweiz.

Diese Seite ist allgemeine Information und keine Versicherungsberatung im Einzelfall.

Inhalt

Dein Fall ist nicht der Normalfall.

Was in Deiner Situation zuerst passieren muss, klären wir im Gespräch. Auf Deutsch, mit Menschen, die den Weg selbst gegangen sind.