Jede Gründungs-Checkliste erwähnt das Sperrkonto in einem Halbsatz: „Kapital bei einer Bank hinterlegen." In der Wirklichkeit ist dieses Konto die erste Stelle, an der eine Gründung stehen bleibt, und zwar selten dort, wo man es erwartet. Nicht die Eröffnung ist das Nadelöhr. Es sind die Bestätigung, die das Notariat braucht, und die Freigabe, auf die die fertige Gesellschaft wartet.
Wozu das Konto da ist
Bareinlagen für eine GmbH oder AG müssen bei einer Schweizer Bank zur ausschliesslichen Verfügung der Gesellschaft hinterlegt werden. Die Bank stellt darüber eine Bescheinigung aus, ohne die das Handelsregisteramt die Gründung nicht einträgt. Freigegeben wird das Geld erst, wenn die Gesellschaft im Handelsregister steht; in der Praxis verlangen die Banken dafür den Registerauszug. Einzahlen kannst Du auch in frei konvertierbarer Fremdwährung.
Das Konto ist eine Durchgangsstation: Es existiert für zwei bis sechs Wochen, dann fliesst das Kapital auf das Geschäftskonto und das Sperrkonto wird geschlossen.
Wer es anbietet und was es kostet
Nicht jede Bank führt Kapitaleinzahlungskonten, und die Preise streuen um den Faktor unendlich: von gratis bis 300 Franken für dieselbe Dienstleistung.
| Anbietertyp | Gebühr (Stand 2026, je Institut prüfen) | Bemerkung aus der Praxis |
|---|---|---|
| UBS | 0 Franken bei Online-Eröffnung | Eröffnung schnell, aber siehe unten zur Freigabe |
| PostFinance | 100 bis 145 Franken | Quellen nennen beides; eher 145 |
| Kantonalbanken | 200 bis 300 Franken, oft Promille-Sätze mit Minimum | verlässlich, regional nah |
| Raiffeisen | um 250 Franken | oft erlassen, wenn das Geschäftskonto folgt |
| Fintech mit Bankbewilligungs-Lizenz (z. B. Relio) | 249 Franken | volldigital, auch für Gründer interessant, denen die Hausbank absagt |
| Smartphone-Banken für Private (yuh, neon) | bieten es nicht an | Geschäftliche Nutzung des Privatkontos führt zur Kontosperrung |
Zwei Praxisregeln dazu: Wer das Sperrkonto bei der Bank eröffnet, bei der auch das Geschäftskonto laufen soll, bekommt die Gebühr oft erlassen und erspart sich später einen zweiten Onboarding-Prozess. Und der Preis ist das schwächste Auswahlkriterium: entscheidend ist, wie schnell die Bank Bescheinigung und Freigabe liefert.
Die zwei Stellen, an denen es hängt
Erstens die Bescheinigung. Sie ist inhaltlich trivial, ein Standardschreiben. Trotzdem berichten Gründer regelmässig von über einer Woche Wartezeit bei grossen Instituten, während kleine Banken sie am selben Tag ausstellen. Und sie hat eine Fehlerquelle mit Ansage: Der Firmenname auf der Bescheinigung muss den Statuten wörtlich entsprechen. Jede Abweichung heisst: neu ausstellen lassen, eine Woche verloren.
Zweitens die Freigabe nach dem Eintrag. Hier ist die Streuung am grössten. Aus dem Feld sind beide Extreme dokumentiert: Regionalbanken, die das Kapital innerhalb von Stunden nach dem Registereintrag freigeben, und Grossbanken, bei denen die fertige Gesellschaft Wochen auf ihr eigenes Geld und das Geschäftskonto wartete, weil das Onboarding im Rückstand war. Wer nach dem Eintrag sofort Rechnungen bezahlen muss, plant das ein oder wählt die Bank danach aus.
Ohne Schweizer Wohnsitz und Historie
Für Zuzüger, die vor dem eigenen Umzug gründen wollen, ist das Sperrkonto der Punkt, an dem die Compliance zum ersten Mal hinschaut. Verlangt werden eine echtheitsbestätigte Ausweiskopie, die Angabe der wirtschaftlich Berechtigten und die Herkunft der Mittel, belegbar. Harte Ausschlüsse sind bei fast allen Instituten US-Personen und Länder der einschlägigen Sanktions- und Risikolisten; bei allem, was nach internationaler Struktur aussieht, dauert die Prüfung länger.
Ein dokumentiertes Muster von Ablehnungen deutscher oder österreichischer Gründer mit vorhandenem Schweizer Wohnsitz gibt es nicht. Das reale Problem betrifft Gründer, die noch im Ausland sitzen: mehr Rückfragen, längere Prüfung, und einzelne Banken, die schlicht nicht eröffnen. Wer die Wahl hat, gründet deshalb nach der eigenen Anmeldung in der Schweiz. Dann ist das Sperrkonto ein Verwaltungsvorgang. Die Reihenfolge des Zuzugs selbst steht unter Anmeldung und erste Schritte.
Der Ablauf, wie er funktioniert
- Bank auswählen, nach Freigabe-Geschwindigkeit und danach, wo das Geschäftskonto laufen soll.
- Konto eröffnen: nominal ein bis drei Tage, online teils schneller. Unterlagen: Ausweis, künftiger Firmenname wörtlich, Angaben zu allen Gründern und wirtschaftlich Berechtigten, Mittelherkunft.
- Einzahlen: bei der GmbH die vollen 20 000 Franken, bei der AG mindestens 50 000. Details zur Kapitalseite unter GmbH oder AG.
- Bescheinigung prüfen, Zeichen für Zeichen gegen die Statuten, dann ans Notariat.
- Nach dem Eintrag Freigabe anstossen, Registerauszug einreichen, Kapital aufs Geschäftskonto ziehen, Sperrkonto schliessen.
Wie es mit dem laufenden Konto weitergeht, samt der Frage, warum das Onboarding mit ausländischem Eigentümer länger dauert, steht unter Geschäftskonto.
Diese Seite ist allgemeine Information. Gebühren und Anforderungen der Institute ändern sich laufend; massgeblich sind die aktuellen Konditionen der gewählten Bank.