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Banking & Depot

Der automatische Informationsaustausch: mit dem Umzug drehen sich die Meldeströme

Wer nur in der Schweiz ansässig ist, dessen Schweizer Konten werden nirgendwohin gemeldet; die deutschen Konten melden dafür in die Schweiz. Die Stichtagsregel im Umzugsjahr, die Selbstauskunft und die Busse, die kaum jemand kennt.

Stählerne Fachwerkbrücke überspannt einen breiten ruhigen Kanal im Morgendunst, Baumreihen an beiden Ufern
Inhalt
  1. Was überhaupt gemeldet wird
  2. Die Umkehr: was der Umzug konkret ändert
  3. Das Umzugsjahr: die Stichtagsregel
  4. Die Selbstauskunft: klein gedruckt, gross bewehrt
  5. Was der AIA nicht ist

Der automatische Informationsaustausch hat das internationale Banking neu verdrahtet, und kaum ein Zuzüger versteht, was der Umzug daran ändert. Dabei ist die Mechanik elegant einfach: Gemeldet wird an die Staaten, in denen Du steuerlich ansässig bist, und der Umzug ändert genau diese Liste. Wer sie einmal verstanden hat, versteht sein neues Verhältnis zu zwei Steuerverwaltungen.

Dazu im Video

Schweizer Konten: Sicher vor dem deutschen Fiskus? Die schockierende Wahrheit!

Was überhaupt gemeldet wird

Einmal im Jahr melden Banken die Konten von Personen, die in einem Partnerstaat steuerlich ansässig sind: Identität samt Steuernummer, den Kontosaldo per 31. Dezember, sämtliche Bruttoerträge (Zinsen, Dividenden, übrige Einkünfte) und bei Depots zusätzlich die Bruttoerlöse aus Verkäufen. Die Daten laufen über die Steuerverwaltungen und werden im Herbst des Folgejahres ausgetauscht. Deutschland und Österreich sind seit 2017 Partnerstaaten der Schweiz; seit 2026 sind auch Kryptowerte im Austausch, wozu die Seite Krypto und Banken mehr sagt.

Wichtig für das Verständnis: Gemeldet wird nicht, was Du tust, sondern wo Du ansässig bist. Der Anknüpfungspunkt ist die steuerliche Ansässigkeit, die Du der Bank in der Selbstauskunft erklärst.

Die Umkehr: was der Umzug konkret ändert

Vor dem Umzug bist Du in Deutschland ansässig. Dein Schweizer Konto, falls Du schon eines hast, wird von der Schweizer Bank nach Deutschland gemeldet.

Nach dem Umzug bist Du nur noch in der Schweiz ansässig, und jetzt kommt der Satz, den kaum jemand glaubt, obwohl er schlicht aus der Mechanik folgt: Deine Schweizer Konten werden nirgendwohin mehr gemeldet. Die Schweiz meldet an Partnerstaaten, in denen der Kunde ansässig ist; wer nur in der Schweiz ansässig ist, hat keinen solchen Staat. Innerhalb der Schweiz gibt es keine automatische Kontenmeldung an die Steuerbehörden, das Bankgeheimnis im Inland lebt, gesichert durch die Verrechnungssteuer als Ehrlichkeitspfand.

Die Gegenrichtung dreht mit: Deine verbliebenen deutschen und österreichischen Konten melden jetzt jährlich in die Schweiz, an Deine neue Wohnsitzkantons-Steuerverwaltung. Das deutsche Konto, das „das Finanzamt nichts angeht", gibt es nicht mehr; es geht jetzt das Schweizer Steueramt an, und zwar automatisch. Wer nach dem Umzug deutsche Konten führt und sie in der Schweizer Steuererklärung vergisst, wird nicht vielleicht entdeckt, sondern planmässig.

Das Umzugsjahr: die Stichtagsregel

Die häufigste Detailfrage hat eine präzise Antwort aus der amtlichen Praxis: Massgeblich ist der Status am 31. Dezember. Ein Konto wird für das ganze Kalenderjahr so gemeldet, wie es am Jahresende einzuordnen ist. Praktisch heisst das für den Sommer-Umzug: Ist Deine Selbstauskunft bei der Schweizer Bank vor Jahresende auf „nur noch Schweiz" umgestellt, meldet sie für das ganze Zuzugsjahr nichts mehr nach Deutschland. Spiegelbildlich ist zu erwarten, dass die deutsche Bank das Umzugsjahr noch vollständig in die Schweiz meldet, sobald sie die neue Ansässigkeit kennt. Wer im Umzugsjahr in beiden Staaten als ansässig geführt wird, wird an beide gemeldet, bis die Ansässigkeitsfrage sauber geklärt ist. Ob der Wegzug steuerlich überhaupt anerkannt wird, ist die vorgelagerte und wichtigere Frage: Ansässigkeit und DBA.

Die Selbstauskunft: klein gedruckt, gross bewehrt

Bei jeder Kontoeröffnung erklärst Du Deine steuerlichen Ansässigkeiten; ohne Selbstauskunft gibt es das Konto grundsätzlich nicht. Was untergeht: Die Erklärung lebt. Ändert sich Deine Lage, allen voran durch eine neue Wohnadresse in einem anderen Staat, muss die Bank eine neue Selbstauskunft einholen, und Du musst die Änderung mitteilen. Wer die Selbstauskunft vorsätzlich falsch abgibt oder Änderungen nicht meldet, riskiert in der Schweiz eine Busse bis 10 000 Franken. Das betrifft beide Richtungen: den Zuzüger, der der deutschen Bank den Wegzug verschweigt, genauso wie den, der der Schweizer Bank eine deutsche Zweitansässigkeit unterschlägt.

Drei praktische Konsequenzen:

  1. Beide Seiten zeitnah umstellen. Nach der Anmeldung in der Schweiz: neue Adresse und Ansässigkeit an die deutsche Bank, Selbstauskunft bei der Schweizer Bank aktualisieren, idealerweise im selben Monat.
  2. Vor Jahresende sauber sein. Die Stichtagsregel belohnt, wer die Formalien im Zuzugsjahr abschliesst, statt sie ins Folgejahr zu schleppen.
  3. Kopien verlangen. Du hast das Recht, von der Bank eine Kopie dessen zu bekommen, was über Dich gemeldet wird. Bei Unstimmigkeiten, etwa einer Meldung an den falschen Staat, ist das Dein Beweismittel.

Was der AIA nicht ist

Zur Beruhigung, weil die Angst oft grösser ist als der Mechanismus: Der AIA ist keine Steuer und keine Kontrolle Deines Verhaltens. Er transportiert Kontodaten an die Steuerverwaltung des Ansässigkeitsstaats, mehr nicht. Wer seine Konten deklariert, für den ist der Austausch folgenlos; die Schweizer Steuererklärung verlangt die weltweiten Vermögenswerte ohnehin. Der AIA bestraft nur ein Modell: das nicht deklarierte Auslandskonto. Dieses Modell ist tot, und wer es aus alten Zeiten noch pflegt, sollte es vor dem Umzug bereinigen, nicht danach.

Diese Seite ist allgemeine Information und keine Steuerberatung im Einzelfall. Verfahren und Partnerstaatenliste sind datierte Momentaufnahmen (Stand 2026).

Inhalt

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