Am Sonntag, 27. September 2026, hat die Schweiz über zwei Volksinitiativen abgestimmt, und beide sind deutlich gescheitert. Die Neutralitätsinitiative erhielt 29,8 Prozent Ja und 70,2 Prozent Nein, die Ernährungsinitiative 27,5 Prozent Ja und 72,5 Prozent Nein. Bei beiden Vorlagen hat kein einziger der 26 Kantone zugestimmt. Die Stimmbeteiligung lag jeweils bei 47 Prozent.

Die Zahlen stammen aus den amtlichen Abstimmungsdaten, die der Bund am Abstimmungssonntag veröffentlicht hat. Sie gelten als vorläufiges amtliches Endergebnis; definitiv wird es erst, wenn der Bundesrat das Resultat formell feststellt. An einer Abstimmung mit 70 Prozent Nein ändert dieser Schritt erfahrungsgemäß nichts mehr.

Du durftest nicht mitstimmen, und trotzdem hat dieser Sonntag etwas mit Deinem Plan zu tun. Nicht, weil sich für Dich etwas ändert. Sondern weil sich nichts ändert, und weil Du jetzt weißt, wie breit dieses Nichts getragen ist.

Die Ergebnisse in Zahlen

Neutralitätsinitiative Ernährungsinitiative
Ja 789.082 (29,8 %) 722.943 (27,5 %)
Nein 1.854.861 (70,2 %) 1.908.512 (72,5 %)
Kantone dafür 0 0
Stimmbeteiligung 47,1 % 47,0 %

Eine Volksinitiative ändert die Bundesverfassung und braucht deshalb das doppelte Mehr: die Mehrheit der Stimmenden und die Mehrheit der Kantone. Beide Vorlagen haben beide Hürden verfehlt, und zwar nicht knapp. Rund 5,68 Millionen Menschen waren stimmberechtigt, etwas mehr als 2,6 Millionen haben gültig abgestimmt.

Bundesrat und Parlament hatten beide Initiativen zur Ablehnung empfohlen. Bei der Neutralitätsinitiative stimmte der Nationalrat laut den Erläuterungen des Bundesrates mit 124 zu 65 Stimmen bei 5 Enthaltungen dagegen, der Ständerat mit 29 zu 10 bei 5 Enthaltungen. Die Ernährungsinitiative fand im Parlament keine einzige Stimme: 194 zu 0 im Nationalrat, 44 zu 0 im Ständerat. Das Volk ist der Empfehlung in beiden Fällen gefolgt, bei der Neutralität sogar deutlicher, als die erste SRG-Umfrage erwarten ließ. Sie hatte das Nein Anfang August bei 54 Prozent gesehen: SRG-Umfrage zur Neutralitätsinitiative.

Wo die Neutralitätsinitiative Zuspruch fand

Ein Blick in die Kantone zeigt, dass das Nein zwar überall gewonnen hat, aber nicht überall gleich laut.

Am nächsten an einer Mehrheit kam das Tessin mit 48,3 Prozent Ja. Danach folgen Schwyz mit 42,1 Prozent und Appenzell Innerrhoden mit 40,3 Prozent. Am deutlichsten abgelehnt hat Basel-Stadt mit nur 20,1 Prozent Ja, gefolgt von Neuenburg mit 24,4 und Zürich mit 25,5 Prozent.

Für die Kantone, die bei Zuziehenden aus Deutschland und Österreich am häufigsten auf der Liste stehen, sieht das so aus:

Kanton Ja Neutralität Ja Ernährung
Zürich 25,5 % 29,3 %
Zug 28,6 % 23,5 %
Schwyz 42,1 % 19,0 %
Luzern 28,2 % 25,7 %
Aargau 29,6 % 25,2 %
St. Gallen 35,0 % 24,1 %
Thurgau 35,6 % 24,3 %
Graubünden 33,4 % 25,0 %
Bern 26,6 % 28,2 %
Basel-Stadt 20,1 % 36,8 %

In der Deutschschweiz haben die beiden Vorlagen die Kantone fast spiegelbildlich sortiert. Wo die Neutralitätsinitiative am meisten Zustimmung fand, in Schwyz, Appenzell Innerrhoden und Uri, fiel die Ernährungsinitiative am klarsten durch. In Schwyz stimmten 42 Prozent für die strikte Neutralität und nur 19 Prozent für die Ernährungswende. In Basel-Stadt war es umgekehrt: 20,1 Prozent für die Neutralitätsinitiative, 36,8 Prozent für die Ernährungsinitiative. Ihren besten Wert holte die Ernährungsinitiative in Genf mit 37,4 Prozent.

Für Deine Wahl des Wohnorts ist das keine Nebensache. Die Schweiz ist kein einheitlicher Block, und das politische Klima Deiner künftigen Gemeinde zeigt sich in solchen Zahlen genauer als in jedem Reiseführer. Wer zwischen Zug und Schwyz schwankt, zieht in zwei Kantone, die steuerlich ähnlich günstig sind, politisch aber unterschiedlich ticken. Wie weit sie steuerlich tatsächlich auseinanderliegen, zeigt der Kantonsvergleich.

Was das Nein zur Neutralitätsinitiative heißt

Die Initiative wollte in der Verfassung festschreiben, dass die Neutralität der Schweiz immerwährend und bewaffnet ist, dass die Schweiz keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitritt und nur im Fall eines Angriffs mit einem solchen zusammenarbeitet, und dass sie keine Sanktionen gegen kriegführende Staaten ergreift. Ausgenommen gewesen wären Sanktionen der UNO und Maßnahmen gegen die Umgehung fremder Sanktionen. Der Text im Einzelnen und der Weg zur Abstimmung: Neutralitätsinitiative, die Abstimmung vom 27. September erklärt.

Mit dem Nein bleibt es beim heutigen Zustand. Die Neutralität steht seit 1848 in der Bundesverfassung, und Bundesrat und Parlament müssen schon heute Maßnahmen treffen, um sie zu wahren. Wie sie das tun, bleibt eine Frage der Praxis und nicht einer starren Verfassungsregel. Die Erläuterungen des Bundesrates nennen das ausdrücklich: Die Schweiz kann Sanktionen übernehmen, und sie hat nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine die Sanktionen der EU weitgehend übernommen. Dieser Spielraum bleibt.

Der Weg zu diesem Sonntag war lang. Die Initiative wurde am 11. April 2024 eingereicht, der Bundesrat legte seine Botschaft am 27. November 2024 vor, und erst nach den Beratungen in beiden Kammern kam sie vor das Volk. Fast zweieinhalb Jahre von der Einreichung bis zum Entscheid sind in der Schweiz kein Ausreißer, sondern der Normalfall. Für Dich folgt daraus eine nützliche Gelassenheit: Was heute als Initiative Unterschriften sammelt, kann Dich erst Jahre später betreffen, und auch dann nur, wenn Volk und Kantone zustimmen.

Für Dich als Zuziehenden hat das drei Folgen, und keine davon ist dramatisch.

Erstens: An Deinem Aufenthaltsrecht ändert sich nichts. Der Initiativtext enthielt keine Zeile zu Bewilligungen, Steuern, Banken oder zur Personenfreizügigkeit. Wer als Deutscher oder Österreicher mit oder ohne Arbeitsvertrag in die Schweiz zieht, tut das am 28. September unter denselben Regeln wie am 26.

Zweitens: Die Sanktionspraxis bleibt, wie sie ist. Eine Annahme hätte die Schweiz bei Sanktionen gegen kriegführende Staaten künftig auf die der UNO beschränkt. Mit dem Nein bleibt der Rahmen, den die Schweiz seit 2022 anwendet, einschließlich der weitgehend übernommenen EU-Sanktionen. Wer aus einem EU-Staat kommt, zieht damit in ein Land, das in dieser Frage weiter eng mit seinen Nachbarn abgestimmt handeln kann.

Drittens: Die Außenpolitik bleibt beweglich. Das ist für Zuziehende aus EU-Staaten kein Detail. Die Schweiz hat mit der EU ein neues Vertragspaket ausgehandelt, über das jetzt das Parlament berät, und eine Verfassung, die jede nichtmilitärische Zwangsmaßnahme gegen Kriegsparteien verbietet, hätte die Zusammenarbeit mit Brüssel nicht einfacher gemacht. Warum dieses Paket Dich als Zuziehenden aus der EU betrifft: Die Schweiz und die EU.

Was das Nein zur Ernährungsinitiative heißt

Die zweite Vorlage hatte mit Außenpolitik nichts zu tun, aber viel mit Deinem Alltag. Die Ernährungsinitiative wollte, dass die Schweiz mindestens 70 Prozent der im Inland verbrauchten Lebensmittel selbst produziert, gemessen am sogenannten Netto-Selbstversorgungsgrad. Dafür hätte die Landwirtschaft weniger tierische und mehr pflanzliche Lebensmittel herstellen sollen, Pflanzenschutzmittel und Dünger wären weiter reduziert worden, und sauberes Trinkwasser wäre ausdrücklich in die Verfassung gekommen. Umsetzen hätte die Schweiz das innert zehn Jahren müssen.

Zum Vergleich: Heute deckt die Schweiz etwas weniger als die Hälfte ihres Bedarfs selbst. Der Netto-Selbstversorgungsgrad lag laut Erläuterungen in den Jahren 2022 bis 2024 im Mittel bei 45 Prozent, im Jahr 2024 bei 42 Prozent. Der Bundesrat will ihn ebenfalls erhöhen, aber langsamer: auf mindestens 50 Prozent bis 2050. Den Weg dorthin soll die Agrarpolitik 2030+ beschreiben, für die der Bundesrat die Verwaltung beauftragt hat, bis zum dritten Quartal 2026 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Bundesrat und Parlament hielten die Ziele der Initiative für innert zehn Jahren kaum erreichbar. Der Staat hätte nach ihrer Darstellung massiv in Produktion und Ernährungsgewohnheiten eingreifen müssen, mit hohen Kosten und weniger Wahlfreiheit für Konsumenten.

Für Dich heißt das Nein: Die Schweiz bleibt beim heutigen Modell, das etwa die Hälfte der Lebensmittel importiert und die Landwirtschaft über die laufende Agrarpolitik weiterentwickelt. Eine verfassungsmäßige Vorgabe, die Ernährung und Landwirtschaft in zehn Jahren umgebaut hätte, kommt nicht. Was Lebensmittel in der Schweiz kosten, entscheidet sich damit weiter in der normalen Agrar- und Handelspolitik und nicht über eine neue Verfassungsbestimmung.

Warum ein Nein für Zuziehende eine gute Nachricht sein kann

Es klingt paradox, aber aus Sicht von jemandem, der in die Schweiz zieht, ist ein deutliches Nein zu zwei Verfassungsänderungen eine stabile Nachricht.

Die Schweiz stimmt mehrmals im Jahr über Fragen ab, die anderswo Regierungen hinter verschlossenen Türen entscheiden. Das kann von außen unruhig wirken. Tatsächlich passiert meistens das Gegenteil: Eine Verfassungsänderung braucht Volk und Kantone, und genau das macht große Kurswechsel schwer. Von zwei Initiativen, die die Verfassung ändern wollten, haben am 27. September beide in keinem einzigen Kanton eine Mehrheit gefunden.

Das hat einen praktischen Wert. Wer seinen Lebensmittelpunkt verlegt, plant auf zehn oder zwanzig Jahre. Die Frage, ob sich die Grundregeln des Landes in dieser Zeit plötzlich drehen, ist berechtigt. Der 27. September ist eine weitere Antwort darauf: Die Schweiz ändert ihre Grundregeln nur, wenn eine breite Mehrheit in Volk und Kantonen es will.

Was als Nächstes an die Urne kommt

Der nächste Abstimmungssonntag ist der 29. November 2026. Der Bundesrat hat am 30. Juni vier Vorlagen festgelegt:

  • den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer,
  • die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»,
  • die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare, Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»,
  • die Änderung des Kriegsmaterialgesetzes vom 19. Dezember 2025.

Zwei davon gehen Dich als künftigen Steuerzahler direkt an. Die Mehrwertsteuer für die 13. AHV-Rente trifft jeden Einkauf, und die Bundessteuer für Ehepaare entscheidet mit, wie Du als Paar bis zur Individualbesteuerung besteuert wirst. Die Hintergründe: Mehrwertsteuer für die 13. AHV-Rente und Individualbesteuerung ab 2032.

Was Du jetzt mitnehmen solltest

Wenn Du Deinen Umzug gerade planst, kannst Du die beiden Abstimmungen abhaken. Weder Deine Bewilligung noch Deine Steuern, Deine Bankbeziehung oder Deine Krankenversicherung hängen am Ergebnis vom 27. September.

Wenn Du noch zwischen Kantonen wählst, lohnt sich ein zweiter Blick auf die Kantonsergebnisse. Sie zeigen Dir in einer Zahl, wie konservativ oder progressiv Deine künftige Nachbarschaft abstimmt, und das ist im Alltag einer Gemeinde spürbarer als im Bundeshaus.

Wenn Du Dich fragst, wie stabil die Schweiz ist, hast Du am 27. September eine Antwort bekommen. Zwei Verfassungsänderungen, zweimal 70 Prozent Nein, null Kantone dafür. Die Neutralität bleibt, wie sie seit Jahrzehnten gelebt wird, die Landwirtschaft bekommt keine Zehnjahresvorgabe, und die nächste Gelegenheit, über die Regeln des Landes zu entscheiden, kommt am 29. November. Die Schweizer entscheiden, und Du ziehst in ein Land, in dem das so bleibt.