Erbschaft- und Schenkungsteuer in der Schweiz
Für die Nachfolgeplanung ist die Schweiz einer der interessantesten Standorte Europas, und der Grund steht in einem einzigen Satz der Steuerverwaltung: In der Schweiz wird die Erbschaftssteuer ausschliesslich auf kantonaler Ebene erhoben. Der Bund kennt keine Erbschaftssteuer.
Es gibt also nicht die Schweizer Erbschaftsteuer. Es gibt sechsundzwanzig Antworten, und zwei davon lauten: gar keine.
Zwei Kantone erheben überhaupt keine Erbschaftsteuer: Schwyz und Obwalden. Alle übrigen erheben sie, befreien aber in den meisten Fällen genau die Personen, an die üblicherweise vererbt wird.
Wer befreit ist, und warum das die halbe Miete ist
Die Steuerverwaltung formuliert es so: In den meisten Kantonen werden der überlebende Ehegatte und die direkten Nachkommen von der Steuer befreit. Zusätzlich gewähren die meisten Kantone Freibeträge oder persönliche Abzüge, die sich je nach Kanton unterscheiden.
Für die typische Konstellation, also Vermögen an Ehepartner und Kinder, fällt in der Schweiz damit häufig keine Erbschaftsteuer an. Das ist der eigentliche Grund, warum die Schweiz in der Nachfolgeplanung auftaucht.
Zwei Einschränkungen, die man ernst nehmen muss.
Erstens: „in den meisten Kantonen" heißt nicht in allen. Es gibt Kantone, die auch direkte Nachkommen belasten, wenn auch meist mild. Wer die Nachfolge auf die Befreiung stützt, prüft das im konkreten Kanton nach, statt sich auf die Faustregel zu verlassen.
Zweitens: Die Befreiung gilt für Verwandte, nicht für Zuneigung. Lebenspartner ohne Trauschein, Patenkinder, Stiefkinder ohne Adoption, Freunde und Nichtverwandte fallen in die höchsten Tarifstufen. In manchen Kantonen liegen die Sätze für Nichtverwandte im deutlich zweistelligen Bereich. Wer unverheiratet zusammenlebt, hat in der Schweiz erbschaftsteuerlich das teuerste Verhältnis überhaupt.
Nachlasssteuer oder Erbanfallsteuer: der Unterschied ist keine Wortklauberei
Die Kantone verwenden zwei grundverschiedene Systeme.
| System | Was besteuert wird | Wo |
|---|---|---|
| Nachlasssteuer | der Nachlass als Ganzes, ohne Rücksicht darauf, wer erbt | nur Solothurn |
| Erbanfallsteuer | der einzelne Erbanfall pro Erbe, mit Berücksichtigung des Verwandtschaftsgrades | alle übrigen Kantone |
Die Folge ist praktisch bedeutsam. Im Erbanfallsystem nützt Dir die Befreiung von Ehegatten und Nachkommen unmittelbar, weil auf jeden Erben einzeln geschaut wird. Im Nachlasssystem wird zuerst der gesamte Nachlass erfasst, unabhängig davon, an wen er geht.
Wer also nach Solothurn zieht und annimmt, die übliche Nachkommenbefreiung greife automatisch wie anderswo, plant im falschen System.
Die Tarife folgen dem Verwandtschaftsgrad, nicht nur der Höhe
Auch die Tarifbauart unterscheidet sich, und das ist bei größeren Vermögen relevant:
- Progressiv nach Höhe, mit verschiedenen Tarifen je Verwandtschaftsgrad: Zug, Solothurn, Aargau, Waadt.
- Proportional nach Verwandtschaftsgrad, mit progressivem Zuschlag nach Höhe: Luzern, Basel-Stadt, Thurgau.
- Genf arbeitet zusätzlich mit jährlich festgelegten Zuschlägen, von denen Nachkommen, Vorfahren und der überlebende Ehegatte befreit sind.
Für ein großes Vermögen an einen entfernten Verwandten macht die Bauart einen erheblichen Unterschied: Ein progressiver Tarif frisst sich mit der Höhe nach oben, ein proportionaler nicht.
Die Schweizer Nachlaufregel: Schenkungen zu Lebzeiten
Hier liegt die Falle, die bei vorweggenommener Erbfolge zuschlägt. Mehrere Kantone ziehen Vorempfänge auf Rechnung künftiger Erbschaft nachträglich in die Erbschaftsteuer ein.
| Kanton | Behandlung von Vorempfängen |
|---|---|
| SH, AR, GR, AG, TG, VS | unterliegen der Erbschaftsteuer |
| Luzern und Neuenburg | nur, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor dem Tod erfolgt sind |
| Solothurn | wenn der Erbe sie zur Ausgleichung real in den Nachlass einwirft |
| Genf | an einen Erben ohne Zeitlimite; an Vermächtnisnehmer oder andere Begünstigte in den letzten fünf Jahren vor dem Tod |
Die Genfer Regel ist die schärfste: Für Schenkungen an Erben gibt es dort keine zeitliche Grenze. Eine Schenkung vor zwanzig Jahren kann beim Erbfall noch einbezogen werden.
Was das für die Planung heißt: Vorweggenommene Erbfolge ist in der Schweiz kein Automatismus, der Steuer spart. Sie wirkt in manchen Kantonen sofort, in anderen erst nach fünf Jahren, in Genf für Erben gar nicht. Der Zielkanton entscheidet über die Strategie, nicht umgekehrt.
Was das mit der Vermögenssteuer zu tun hat
Ein Zusammenhang, den man beim Übertragen kennen muss: Wer Vermögen überträgt und sich die Nutzniessung vorbehält, verschiebt die laufende Vermögenssteuer. Das Gesetz sagt: Nutzniessungsvermögen wird dem Nutzniesser zugerechnet. Du gibst das Vermögen also weg und zahlst weiterhin die Vermögenssteuer darauf. Details unter Vermögenssteuer.
Für die Kantonswahl heißt das: Erbschaftsteuer, Vermögenssteuer und Einkommensteuer gehören in dieselbe Rechnung. Ein Kanton ohne Erbschaftsteuer, aber mit hoher Vermögenssteuer, kann über zwanzig Jahre teurer sein als das Gegenteil. Der Kantonsvergleich ordnet das ein.
Die deutsche Seite fehlt hier noch
Diese Seite behandelt, was die Schweiz erhebt. Sie beantwortet nicht, was Deutschland von Dir will, wenn Du in der Schweiz wohnst und an ein Kind in Deutschland vererbst.
Das ist eine völlig eigene Rechnung, und sie ist für die meisten unserer Mandanten die wichtigere. Der deutsche Fiskus knüpft nicht nur an Deinen Wohnsitz an, sondern auch an den des Erben, und für deutsche Staatsangehörige läuft nach dem Wegzug eine Fünfjahresfrist. Das steht unter Deutsche Erbschaftsteuer und der Umzug in die Schweiz.
Was diese Seite nicht liefert
Keine kantonalen Steuersätze und keine Freibeträge in Franken. Sie stehen in den kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzen und sind hier nicht einzeln geprüft. Wer eine Sammeltabelle zeigt, sollte je Zeile das Gesetz nennen können.
Keine Liste der Kantone, die direkte Nachkommen besteuern. Die amtliche Publikation sagt „in den meisten Kantonen befreit" und nennt dazu keine abschließende Ausnahmeliste. Eine geratene Liste wäre hier besonders teuer, weil sie eine ganze Nachfolgeplanung tragen müsste.
Welcher Kanton für Deine Familienkonstellation der richtige ist, rechnen wir im Beratungsgespräch durch. Für Strukturen über mehrere Länder hinweg geht AssetProtection in die Tiefe.
Diese Seite ist allgemeine Information. Verbindliche Auskünfte erteilt die Steuerverwaltung des Kantons, in den Du ziehen willst.
