Es gibt einen Satz, der in Deutschland jedes Mal fällt, bevor es teurer wird.
„Wir müssen die Einnahmenseite stärken."
Du kennst ihn. Du weißt, was danach kommt. Deshalb ist Dein Misstrauen völlig gesund, wenn ein Finanzministerium ankündigt, es habe eine neue, langfristige Steuerstrategie erarbeitet.
Am 19. Juni 2026 hat der Bundesrat genau das getan: einen Bericht zur langfristigen Steuer- und Standortstrategie verabschiedet, angestoßen durch das Postulat Walti, veröffentlicht vom Eidgenössischen Finanzdepartement.
Bevor Du das Schlimmste erwartest, lies, was drinsteht.
Zwei Fragen, zwei Länder
Jede Steuerstrategie beantwortet im Kern eine einzige Frage.
Die eine Version der Frage lautet: Wo holen wir mehr?
Die andere lautet: Wie bleiben wir günstig?
Deutschland stellt seit Jahren die erste Frage. Jede Kommission, jedes Gutachten, jede „Reform" sucht Wege, aus denselben Leuten mehr herauszuholen: Vermögensabgaben werden durchgerechnet, Erbschaftsteuern verschärft, Kapitalerträge neu vermessen.
Der Berner Bericht stellt die zweite Frage. Sein eigener Befund, schwarz auf weiß in der Mitteilung des EFD: Die Schweiz steht auf solider finanzieller Grundlage, hat eine relativ tiefe Fiskalquote und ist steuerlich wettbewerbsfähig. Der Titel des zugrunde liegenden Auftrags sagt alles: „Attraktiv bleiben, Finanzen sichern."
Attraktiv bleiben. Das ist das erklärte Staatsziel, nicht der Werbeprospekt eines Beraters.
Wo Bern wirklich Handlungsbedarf sieht
Zugegeben: Der Bericht ist kein Ruhekissen. Er benennt Druckstellen, und Du solltest sie kennen.
Der Handlungsbedarf liegt bei der Unternehmensbesteuerung. Die OECD-Mindeststeuer zwingt die Schweiz, ihre Tiefsteuermodelle für Großkonzerne neu zu justieren, dazu kommen Alterung und der technologische Umbruch. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen soll bis Anfang 2027 erste Ergebnisse liefern.
Was der Bericht nicht enthält: irgendeine angekündigte Verschärfung für private Zuzügler. Keine neue Vermögenssteuer-Idee, kein Angriff auf die Pauschalbesteuerung, nichts zur Besteuerung natürlicher Personen, das Dir den Umzug verleiden müsste.
Und die konkreten Gesetzesprojekte, die Bern am selben Tag in die Vernehmlassung geschickt hat? Es sind Entlastungen: die jährliche Mehrwertsteuer-Abrechnung für alle Unternehmen unabhängig vom Umsatz, und eine neue Ausnahme von der Emissionsabgabe bei Umstrukturierungen. Frist der Vernehmlassung: 12. Oktober 2026.
Während anderswo Kommissionen tagen, um Steuern zu erfinden, tagt hier eine, um Formulare abzuschaffen.
Was das für Deinen Plan heißt
Erstens: Wer 2026 oder 2027 zuzieht, zieht ins heutige Regime. Die Grundsatzarbeit zur Unternehmensbesteuerung liefert frühestens Anfang 2027 erste Ergebnisse einer Arbeitsgruppe, danach beginnt der politische Prozess erst. Es gibt keinen Grund, auf „Klarheit" zu warten, die Klarheit steht im Bericht: attraktiv bleiben.
Zweitens: Wenn Du mit einer Firma kommst oder hier gründest, behalte die Mindeststeuer-Baustelle im Blick. Sie betrifft Konzerne ab bestimmten Größenordnungen, nicht den Unternehmer mit einer GmbH, aber sie zeigt, wo sich in den nächsten Jahren etwas bewegt.
Drittens, und das ist der eigentliche Punkt dieser Meldung: Du planst Deinen Wegzug in ein Land, dessen Finanzministerium seine Strategie mit der Frage beginnt, wie es für Dich günstig bleibt.
Vergleich das mit dem Absender Deines letzten Steuerbescheids.