Bilaterale III: Wer entscheidet am Ende über Schweizer Recht?
Du planst den Einzug in ein Haus, und während Du packst, streiten sich drinnen die Bewohner darüber, wer künftig die Hausordnung schreibt. Genau das passiert gerade in Bern. Und es lohnt sich, beim Streit zuzuhören, bevor Du einziehst.
3. Juni 2026Sebastian Sauerborn
Das EU-Paket, die Bilateralen III, liegt seit März beim Parlament: neun Bundesbeschlüsse, 36 Gesetzesanpassungen, drei neue Gesetze. Der größte vertragliche Umbau des Verhältnisses Schweiz-EU seit Jahrzehnten, nachzulesen beim Bund.
Und die erste große Schlacht darum dreht sich nicht um Inhalte.
Sie dreht sich um die Frage, wer am Ende die Hausordnung dieses Landes schreibt.
Dazu im Video
Neues Schweiz + EU-Vertragspaket: Schweiz vor EU-Beitritt?
Der Streit, Zug um Zug
Anfang Mai beschloss die Staatspolitische Kommission des Ständerats mit hauchdünnen 7 zu 6 Stimmen eine parlamentarische Initiative: Die EU-Verträge sollen über eine Übergangsbestimmung direkt in die Verfassung. Folge: obligatorisches Referendum. Volk und Stände müssten zustimmen, jede Region hätte Gewicht, und die Umsetzungsgesetze träten nur in Kraft, wenn diese Verfassungsänderung angenommen ist.
Zwei Wochen später stimmte die Schwesterkommission des Nationalrats zu.
Am 2. Juni dann die Wende: Die Außenpolitische Kommission des Nationalrats gab der Initiative mit 15 zu 9 Stimmen keine Folge. Eine Verfassungsänderung sei unnötig, das obligatorische Referendum abzulehnen. Vorher hatte es sogar Streit darüber gegeben, welche Kommission überhaupt zuständig ist. Der Ständerat nahm das Geschäft daraufhin von der Traktandenliste.
Sieben zu sechs. Fünfzehn zu neun. Zuständigkeitsgerangel. Vertagung.
Wenn Dir das chaotisch vorkommt: Es ist das Gegenteil. Es ist ein Land, das um jede Stufe seiner eigenen Entscheidungsordnung kämpft, statt sie im Beschleunigungsverfahren zu überspringen.
Worum es wirklich geht
Sei ehrlich zu beiden Seiten, dann verstehst Du den Einsatz.
Die Befürworter des Verfassungswegs sagen: Ein Paket, das dynamische Rechtsübernahme enthält, also die laufende Übernahme künftigen EU-Rechts in die Vertragsbereiche, gehört auf die höchste Legitimationsstufe, die das Land kennt. Wenn sich die Hausordnung künftig teilweise nach Brüsseler Vorlagen fortschreibt, sollen Volk und Stände das ausdrücklich absegnen.
Die Gegner sagen: Die geltende Verfassung sieht für solche Verträge nun einmal das fakultative Referendum vor, so lief es bei den Bilateralen I und II, und ein konstruierter Sonderweg beschädigt die Verfassungsordnung mehr, als er sie schützt. Auch der Bundesrat argumentiert so, und er betont: Neues EU-Recht im Freizügigkeitsabkommen braucht weiterhin die ausdrückliche Zustimmung der Schweiz, ein Automatismus ist das nicht.
Beide Argumente sind ernsthaft. Entschieden ist nichts, der Ständerat hat das letzte Wort noch vor sich.
Aber merk Dir die Pointe: In der schärfsten EU-Debatte seit Jahrzehnten streitet dieses Land nicht darüber, ob das Volk gefragt wird. Nur darüber, wie hoch die Hürde liegt.
Was das für Dich heißt
Dein Weg in die Schweiz hängt nicht an diesem Streit. Das geltende Freizügigkeitsabkommen bleibt, wie es ist. Die im Paket geplanten Anpassungen daran stuft der Bundesrat als geringfügig ein, mit einer Zusatzzuwanderung im Bereich von gut hundert Bewilligungen pro Jahr. Ob das Paket am Ende über die hohe oder die niedrige Latte springt: Deine Anmeldung, Deine Bewilligung, Deine Steuerrechnung von heute berührt es nicht.
Was Dich sehr wohl betrifft, ist das große Bild. Du verlässt einen Rechtsraum, in dem über Vertragswerke dieser Größenordnung noch nie ein Bürger abgestimmt hat. Du gehst in einen, in dem gerade mit 7:6-Entscheidungen darum gerungen wird, ob die Bürgerhürde hoch oder sehr hoch sein soll.
Das Haus, in das Du einziehst, hat eine Eigenheit: Die Bewohner schreiben die Hausordnung selbst. Manchmal laut, manchmal quälend langsam, immer öffentlich.
Es ist der einzige Grundriss dieser Art in Europa. Und er ist der eigentliche Grund, warum sich der Einzug lohnt.